Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

PhilippOtto

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Hallo Frau Bader, wir erwarten am 13 April unseren kleinen Sohnemann. Nun meine Fragen: Ich war in den letzten Jahren Saisonal in der Schweiz angestellt und meine jetztige Saison endet am 2 April 2013. Danach würde ich gern in Elternzeit gehen. Wie lange darf ich denn in Elternzeit gehen? Welche Konsequenzen hat dies dann für die Mutter? Wie hoch kann das Elterngeld ausfallen? Habe ich überhaupt Anspruch auf Elterngeld wenn ich vorher im Ausland tätig war? Vielen Dank im Vorraus philipp Otto


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu sagt das Bundesministerium: Leben und arbeiten die Eltern in unterschiedlichen Ländern innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz (z. B. Grenzgängerinnen und Grenzgänger), ist für die Familienleistungen vorrangig das Beschäftigungsland zuständig. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig und lebt die Familie mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz, ist der Anspruch im Beschäftigungsland des Elternteils vorrangig. Sind beide Eltern in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder in der Schweiz erwerbstätig, ist der Anspruch in dem Beschäftigungsland vorrangig, das zugleich Wohnland des Kindes ist.Der andere Staat kann nachrangig leistungsverpflichtet sein. In dem Fall wären von dort Unterschiedsbeträge zu leisten, falls die entsprechende Leistung dort höher ist. Liebe Grüße, NB


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