Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grundlage für eine Abfindung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Grundlage für eine Abfindung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, die Abfindung nach der Elternzeit richtet sich ja irgendwie nach der Betriebszugehörigkeit. Wenn ich nun einen bestimmten Betrag pro Jahr Betriebszugehörigkeit aushandele, welche Jahre werden dann gezählt? Ich habe 2 Jahre gearbeitet und 3 Jahre Elternzeit. Nur die 2 Jahre oder die gesamten 5 Jahre? (Ist ein Banktarifvertrag - wenn das was zu sagen haben sollte.) Vielen Dank. LG Emily


Mitglied inaktiv

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Hallöle... bei mir wurde auch die Elternzeit mitgerechnet.... LG Peeka


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