LasseBo
Hallo, wir bekommen im Oktober unseren Sohn und habe jetzt ein Angebot bekommen, das ich eine Abfindung zum 1.04.2022 bekommen kann. Ich selber sehe mich in 3 Jahren nicht mehr da, da eine Wegstrecke 45km also 90km pro Tag bedeutet. Außerdem habe ich in dem Unternehmen eine Führungsposition und gehe auch ganz fest davon aus das ich auch diese in den ersten Jahren nicht so bewältigen kann. Von daher würde ich gerne die Abfindung annehmen, wenn es sich lohnt und ich nicht hinter drauf zahle. Wissen sie was ich da alles rechtlich beachten muss? Mit freundlichen Grüßen Daniela
Hallo, die wesentliche Frage ist, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendigt werden soll. Es macht Sinn, dies dann tatsächlich auch erst zum 1. April 2021 zu tun. Damit endet Ihre Elternzeit und Sie müssen, wenn Sie kein Elterngeld mehr bekommen, schauen, wie Sie sich krankenversichern. Ansonsten ist es wichtig, dass die Abfindung als Einmalzahlung gekennzeichnet wird, damit sie nicht aufs Elterngeld angerechnet wird. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
würde ich jetzt bei Arbeitsrecht ansiedeln....
MamaausM
Ab 1.04. hast du ohne AG keine Elternzeit mehr. Kostenlos versichert wärst du nur über das Elterngeld. Nach EG Anspruch auf alg1 nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Kind muss also betreut sein.
Mitglied inaktiv
welche frage beantwortest du?
MamaausM
Die AP hat doch nach rechtlichen Konsequenzen gefragt.... Keine ez mehr zu haben wäre eine davon. Daran sollte sie jetzt schon denken
Mitglied inaktiv
ich denke mal, es geht eher um die Versteuerung der Abfindung und eine sperre beim alg, wenn man einen aufhebungsvertrag unterschreibt... aber gut, jeder hat einen anderen Blickwinkel.
KielSprotte
Da wir hier bei RUB sind, korrekt geantwortet. Alles andere betrifft eher Steuerberater oder Arbeitsrechtler, beides ist Frau Bader nicht.
cube
Ja, eine Abfindung muss inzwischen versteuert werden. Google einfach mal danach, das wird auf diversen Seiten genau erklärt. Welche Regelung zur Versteuerung für dich besser wäre oder überhaupt möglich, musst du dann anhand der Summen Einkommen/Abfindung selbst sehen. Ich würde aber spontan sagen, dass du erst mal prüfen solltest, ob das Unternehmen dir evt. wegen Verkauf kündigen kann oder nicht. Wenn nicht, wäre es evt. klüger, den Vertrag aufrecht zu erhalten und erst mal abzuwarten, wie sich alles so ergibt während der EZ. Mit Vertrag wärest du eben zB auch tatsächlich in EZ (und nicht ab Vertragsende Hausfrau mit EG-Bezug), entsprechend versichert, könntest in EZ evt. Teilzeit arbeiten usw. Wenn du dir jetzt nicht vorstellen kannst, nach 3 Jahren wieder VZ einzusteigen - dass kann in 3 Jahren ganz anders aussehen.
Ähnliche Fragen
Hallo, es gibt seit diesem Jahr die Möglichkeit in Bayern 100 € Zuschuss zur Krippe zu erhalten, wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze, in dem Jahr, in dem das Kind 1 wird nicht überschreitet. Das Einkommen beider Partner wird hierfür zusammengezählt. Normalerweise würden wir nie an diese Grenze herankommen. Durch die Zahlung einer einmalig ...
Hallo Frau Bader, Ich bin in Elternzeit seit Juni diesen Jahres und erhalte Elterngeld. Durch die aktuelle Corona Lage reduziert sich meine Firma, und die Mitarbeiter können die Firma freiwillig verlassen und erhalten eine Abfindung (Einmalzahlung). Ich würde dieses Angebot gern eingehen, die Abfindung erhalten und mich dann arbeitslos me ...
Hallo Frau Bader, wie berechne ich am besten die Höhe der Abfindung. Mein AG hat mir heute vorgeschlagen darüber nachzudenken, weil meine Elternzeit zum 31.12. zu Ende ist (volle 3 Jahre) und er einfach keine Projekte hat (es ist ein Ingenieurdienstleiter mit ca. 2500 MA deutschlandweit). Sollte ich deswegen zum Anwalt? Also mein AG ist bereit ...
Hallo, ich bin seit fast 10 Jahren in meiner Firma tätig. Dann 3 Jahre in Elternzeit. Nun zurück in Teilzeit mit nur 15 Stunden. Sollte mir gekündigt werden und es eine Abfindung geben, gesetzlich 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, ist es tatsächlich so, dass 10 Jahre guter Verdienst ignoriert werden und wenn man nach 2 Monaten ...
Guten Tag, meine Frau ist schwanger, Geburtstermin ist der 19.7, der Arzt hat bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sie hat jetzt (unabhängig von der Schwangerschaft) ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag bekommen. Das Angebot ist die Firma zum 31.12 zu verlassen, meine Frau würde dann von Mitte Juli 21 - Mitte Februar oder Mär ...
Liebe Frau RA Bader, liebe Community, ich bin noch bis zum zweiten Geburtstag unseres Kindes in Elternzeit und führe aktuell Gespräche mit meinem langjährigen Arbeitgeber. Auch wenn ich einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle habe sieht es im Moment eher schlecht aus. In den letzten zwei Jahren ist in dieser Branche eher eine Flaute. Mein ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell seit über 10 Jahren in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt und befinde mich derzeit in Elternzeit. Nach meinem Kenntnissstand ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir nach Ablauf der Elternzeit eine vergleichbare Position/Arbeitsstelle anzubieten. Nun besteht offenbar in einem anderen Unternehmensbereich aktuell ...
Guten Abend, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Zeitraums in Zusammenhang mit vorheriger Elternzeit im Angestelltenverhältnis, Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss und Selbstständigkeit. Mein Mann war bis Februar 2023 fest angestellt. In dieser Zeit hat er vom 22.05.22-21.06.22 & 22.01.23 – 21.02.23 je einen Monat Elternzeit/Par ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner