Frage:
Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
Hallo,
wir bekommen im Oktober unseren Sohn und habe jetzt ein Angebot bekommen, das ich eine Abfindung zum 1.04.2022 bekommen kann. Ich selber sehe mich in 3 Jahren nicht mehr da, da eine Wegstrecke 45km also 90km pro Tag bedeutet. Außerdem habe ich in dem Unternehmen eine Führungsposition und gehe auch ganz fest davon aus das ich auch diese in den ersten Jahren nicht so bewältigen kann. Von daher würde ich gerne die Abfindung annehmen, wenn es sich lohnt und ich nicht hinter drauf zahle. Wissen sie was ich da alles rechtlich beachten muss?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela
von
LasseBo
am 05.08.2021, 12:12
Antwort auf:
Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
Hallo,
die wesentliche Frage ist, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendigt werden soll. Es macht Sinn, dies dann tatsächlich auch erst zum 1. April 2021 zu tun. Damit endet Ihre Elternzeit und Sie müssen, wenn Sie kein Elterngeld mehr bekommen, schauen, wie Sie sich krankenversichern.
Ansonsten ist es wichtig, dass die Abfindung als Einmalzahlung gekennzeichnet wird, damit sie nicht aufs Elterngeld angerechnet wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.08.2021
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Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
würde ich jetzt bei Arbeitsrecht ansiedeln....
Mitglied inaktiv - 05.08.2021, 12:51
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Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
Ab 1.04. hast du ohne AG keine Elternzeit mehr. Kostenlos versichert wärst du nur über das Elterngeld.
Nach EG Anspruch auf alg1 nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Kind muss also betreut sein.
von
MamaausM
am 05.08.2021, 13:16
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Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
welche frage beantwortest du?
Mitglied inaktiv - 05.08.2021, 13:25
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Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
Die AP hat doch nach rechtlichen Konsequenzen gefragt.... Keine ez mehr zu haben wäre eine davon. Daran sollte sie jetzt schon denken
von
MamaausM
am 05.08.2021, 13:28
Antwort auf:
Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
ich denke mal, es geht eher um die Versteuerung der Abfindung und eine sperre beim alg, wenn man einen aufhebungsvertrag unterschreibt...
aber gut, jeder hat einen anderen Blickwinkel.
Mitglied inaktiv - 05.08.2021, 13:30
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Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
Da wir hier bei RUB sind, korrekt geantwortet. Alles andere betrifft eher Steuerberater oder Arbeitsrechtler, beides ist Frau Bader nicht.
von
KielSprotte
am 05.08.2021, 14:55
Antwort auf:
Abfindung da das Unternehmen verkauft wird
Ja, eine Abfindung muss inzwischen versteuert werden.
Google einfach mal danach, das wird auf diversen Seiten genau erklärt. Welche Regelung zur Versteuerung für dich besser wäre oder überhaupt möglich, musst du dann anhand der Summen Einkommen/Abfindung selbst sehen.
Ich würde aber spontan sagen, dass du erst mal prüfen solltest, ob das Unternehmen dir evt. wegen Verkauf kündigen kann oder nicht. Wenn nicht, wäre es evt. klüger, den Vertrag aufrecht zu erhalten und erst mal abzuwarten, wie sich alles so ergibt während der EZ.
Mit Vertrag wärest du eben zB auch tatsächlich in EZ (und nicht ab Vertragsende Hausfrau mit EG-Bezug), entsprechend versichert, könntest in EZ evt. Teilzeit arbeiten usw.
Wenn du dir jetzt nicht vorstellen kannst, nach 3 Jahren wieder VZ einzusteigen - dass kann in 3 Jahren ganz anders aussehen.
von
cube
am 06.08.2021, 07:54