Frage: Abfindung berechnen

Hallo Frau Bader, wie berechne ich am besten die Höhe der Abfindung. Mein AG hat mir heute vorgeschlagen darüber nachzudenken, weil meine Elternzeit zum 31.12. zu Ende ist (volle 3 Jahre) und er einfach keine Projekte hat (es ist ein Ingenieurdienstleiter mit ca. 2500 MA deutschlandweit). Sollte ich deswegen zum Anwalt? Also mein AG ist bereit mir eine Abfindung zu zahlen oder am besten mich zu behalten, falls es in den nächsten 4 Monaten sich was ergibt. Nur weiß ich nicht, wie hoch der Betrag sein sollte/könnte. Vielen Dank

von anke2013 am 03.12.2020, 18:54



Antwort auf: Abfindung berechnen

Hallo, reine Verhandlungssache. Das Gesetz nennt in § 1a KSchG nur einen Richtwert für die betriebliche Kündigung: Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2020



Antwort auf: Abfindung berechnen

Also die Kündigung wäre nicht in Elternzeit.

von anke2013 am 03.12.2020, 18:58



Antwort auf: Abfindung berechnen

Das ist eine reine Verhandlungssache. Es gibt Richtwerte (halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr - diese Info ist aber viele Jahre alt, also nicht bindend und auch vielleicht nicht mehr aktuell). Dennoch galt auch damals schon: Reine Verhandlungssache! Manche zahlen mehr, manche gar nichts.

von Port am 03.12.2020, 20:25



Antwort auf: Abfindung berechnen

Richtwert ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Das ist aber unterschiedlich und wir in vielen Regionen anders gehandhabt. Auch kommt es darauf an, ob man im Streit geht, eine Kündigung rechtmäßig möglich wäre etc. pp. So einfach die Frage scheint, so kompliziert ist sie. Also: ja, gehe bitte zu einer Anwältin, bevorzugt eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

von Berlin! am 03.12.2020, 20:33



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