Hallo Frau Bader,
wie berechne ich am besten die Höhe der Abfindung. Mein AG hat mir heute vorgeschlagen darüber nachzudenken, weil meine Elternzeit zum 31.12. zu Ende ist (volle 3 Jahre) und er einfach keine Projekte hat (es ist ein Ingenieurdienstleiter mit ca. 2500 MA deutschlandweit).
Sollte ich deswegen zum Anwalt? Also mein AG ist bereit mir eine Abfindung zu zahlen oder am besten mich zu behalten, falls es in den nächsten 4 Monaten sich was ergibt. Nur weiß ich nicht, wie hoch der Betrag sein sollte/könnte.
Vielen Dank
von
anke2013
am 03.12.2020, 18:54
Antwort auf:
Abfindung berechnen
Hallo,
reine Verhandlungssache.
Das Gesetz nennt in § 1a KSchG nur einen Richtwert für die betriebliche Kündigung:
Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2020
Antwort auf:
Abfindung berechnen
Also die Kündigung wäre nicht in Elternzeit.
von
anke2013
am 03.12.2020, 18:58
Antwort auf:
Abfindung berechnen
Das ist eine reine Verhandlungssache. Es gibt Richtwerte (halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr - diese Info ist aber viele Jahre alt, also nicht bindend und auch vielleicht nicht mehr aktuell).
Dennoch galt auch damals schon: Reine Verhandlungssache! Manche zahlen mehr, manche gar nichts.
von
Port
am 03.12.2020, 20:25
Antwort auf:
Abfindung berechnen
Richtwert ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Das ist aber unterschiedlich und wir in vielen Regionen anders gehandhabt. Auch kommt es darauf an, ob man im Streit geht, eine Kündigung rechtmäßig möglich wäre etc. pp.
So einfach die Frage scheint, so kompliziert ist sie.
Also: ja, gehe bitte zu einer Anwältin, bevorzugt eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
von
Berlin!
am 03.12.2020, 20:33