Hallo Frau Bader,
ich bin aktuell seit über 10 Jahren in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt und befinde mich derzeit in Elternzeit. Nach meinem Kenntnissstand ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir nach Ablauf der Elternzeit eine vergleichbare Position/Arbeitsstelle anzubieten. Nun besteht offenbar in einem anderen Unternehmensbereich aktuell ein Bedarf an Minijobbern auf 450 Euro Basis. Sollte ich mich für die Ausübung eines solchen Minijobs während der Elternzeit bereit erklären, besteht dadurch die Gefahr, dass ich meinen Anspruch aus meinem bestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis verliere?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Schokoflocke
am 17.01.2022, 11:02
Antwort auf:
Verlust von Ansprüchen durch Minijob im selben Unternehmen während Elternzeit?
Hallo,
nein, Sie machen einen Zusatzvertrag. Anders wäre es nur, wenn Sie den alten Vertrag dauerhaft ändern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2022
Antwort auf:
Verlust von Ansprüchen durch Minijob im selben Unternehmen während Elternzeit?
nein. das eine hat mit dme andren nix zu tun. NACH der elternzeit steht dir dein arbeitsplatz bzw. ein vergleichbarer nach den vertragsbedingugen von vorher zur verfügung. also vollzeit nehme ich an. nur wenn du das nicht leisten kannst udn auf teilzeit wechesln müsstest, wäre dein vollzeitarbeitsplatz weg und der tz vertrag wäre neue verhandlungssache. aber in der ez (bitte wenn, auf die ez befristen den 450 job) wird separat gehandelt. du erhälst auch neuen urlaub IN de elternzeit und das gehalt könnte anders sein. das hat mit dem vollzeitvertrag nichts zu tun. der ruht solange die ez läuft.
von
mellomania
am 17.01.2022, 11:42