Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

GEZ und arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: GEZ und arbeitslos

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Ich bin arbeitslos, mein GEZ-Befreiung lief Ende April aus. Ich habe eine neue Befreiung beantragt. Da ich keinen Bescheid vom Arbeitsamt hatte, hab ich das formlos gemacht. Gilt natürlich nicht. Das Arbeitsamt hat mit der Bearbeitung meines neuen ALG-Antrages 6 Monate gebraucht. In den 6 Monaten war ich nicht krankenversichert, hatte kein Geld und keinen Bescheid. Nun soll ich für die 6 Monate - für die ich keinen Nachweis habe, GEZ zahlen. Wie sieht die Rechtslage aus. Muß GEZ gezahlt werden, obwohl ich arbeitslos war. Der Bescheid, den ich jetzt endlich erhalten habe, gilt zwar rückwirkend. Das interessiert aber die GEZ nicht. Mein formloser Antrag vom April gilt nicht. Wie soll ich mich weiter verhalten. Danke murmel


Mitglied inaktiv

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Ab zum nächsten Amtsgericht und nach einem Beratungsschein für einen Anwalt fragen! Da musst du deinen Personalausweiß mitnehmen und denen unterschreiben, wieviel Einkommen du hast. Mit diesem Schein machst du einen Termin beim Anwalt und sagst gleich am Telefon, dass du nur ein Gespräch/ eine Auskunft brauchst und den Beratungsschein hast (dann ist das für dich kostenlos). Der Anwalt wird dir dann sagen, was du der GEZ per Einschreiben schreiben musst, dass die dich in Ruhe lassen, denn meiner Meinung nach haben sie unrecht. Der Bescheid vom Arbeitsamt sagt ganz eindeutig, dass du in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst und du hast denen ja auch damals geschrieben, dass du weiterhin arbeitslos bist und den Bescheid, sobald er da ist, nachreichst! Das müssste eigentlich reichen! Viel Glück! =)


Mitglied inaktiv

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ja würde dir auch zu einem anwalt raten. da du geschrieben hast das deine befreiung rückwirgent gild. und du bekommst bestimmt auch recht. und wie ja bekannt ist geht die GEZ gerne auf "dummfang"!


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