jane_greta
Hallo Frau Bader, wir planen im Jahr 2019 ein Kind zu bekommen. Damit der Bemessungszeitraum des Elterngeldes ganz normal die letzten 12 Monate sind und nicht das Wirtschaftsjahr vor der Geburt (sprich 2018), will ich mein Kleingewerbe (das momentan sowieso keinen Ertrag mehr bringt) abmelden. Darf ich im Falle einer Geburt 2019, das Gewerbe dann wirklich komplett außer Acht lassen oder ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und ich muss doch den für mich total ungünstigen Bemessungszeitraum 2018 wählen? Danke für Ihre Rückmeldung!
Hallo, entscheidend ist, ob Sie in dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt noch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatten. Wenn das Gewerbe in 2018 noch angemeldet ist und Sie in 2019 ein Kind bekommen wird das geprüft. Liebe Grüße NB
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