Mitglied inaktiv
Hallo Nicola Mal wieder eine dumme Frage in meiner Verzweiflung. Gemeinsames Sorgerecht, trotz 400 km entfernung? Wie gesagt, ich lebe in Trennung und habe zwei Kinder, die im Moment beim Vater leben, der Vater würde gerne das volle Sorgerecht haben, aber ich weiß nicht, ob ich meines unbedingt abgeben muß.Was muß ich denn beachten, wenn ich das Sorgerecht behalten will? Das Jugendamt wird doch mit sicherheit fragen stellen! Von wegen wie wollen sie sich um Ihre kinder kümmern bei 400 Km entfernung! usw. Was kann ich tun, damit ich es behalte und was für bedingungen muß ich mitbringen, damit ich es behalten darf? LG Rehchen
Liebes Rehchen, nun seien Sie mal nicht so verzweifelt, das läuft sich alles zurecht! Trotz der Entfernung kann man das Sorgerecht gemeinsam ausüen. Ich rate Ihnen jedoch zu einer sog."Sorgerechtsvereinbarung", das heißt zur Aufstellung von gewissen Regeln. Diese sind zwar rechtl. nicht vollstreckbar, aber doch eine große Hilfe. Verbindlich sind sie nur, wenn sie vor Gericht geschlossen werdem. Sie sind jederzeit widerrufbar, wenn es das Wohl der Kinder verlangt. Sie können diese gemeinsam mit Ihrem Noch-Ehemann formulieren oder sich vom Jugendamt/ Rechtsanwalt helfen lassen, etwas für Sie individuell geltendes aufzusetzen. Da Sie eine Menge Probleme haben (nicht böse gemeint) rate ich Ihnen, sich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine der vielen Broschüren ("Mutterschutzgesetz", "Ehe- und Familienrecht", "Erziehungsgeld") anzufordern unter Tel. 0180-5329329. Die sind umsonst und recht gut gemacht. Viel Glück, N. Bader
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