Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bin Mutter einer fast 6-jährigen Tochter, war nie mit ihrem Vater verheiratet und habe mich vor 3 Jahren von ihm getrennt. Jetzt möchte er mich zum gemeinsamen Sorgerecht überreden: ich möchte das nicht (da unser persönliches Verhältnis zerrüttet ist, NICHT, weil er ein schlechter Vater wäre). Ich gewähre ihm regelmäßigen Umgang und Mitsprache bei allen alltäglichen Angelegenheiten, möchte das aber nicht rechtlich fixieren. Nun droht er mir mit Klage. Hat er einen rechtlichen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht? Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen, EB
Hallo, nein, denn als nichtehlicher Vater hat er keinen Anspruch. Das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Grundsätzlich sieht auch das BVerfG den Vorrang des Sorgerechts bei der Mutter. Ist sie bereit zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater, kann sie diese schon vor oder auch nach der Geburt einräumen. Für ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht des Vaters ohne Zustimmung der Mutter bedarf es besonders schwerwiegender Gründe, die zur Wahrung des Kindeswohls dienen (Urteil vom 2003, Az.: 1 BvL 20/99). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei jeder Änderung des Sorgerechts muß dezidiert klargelegt werden, warum diese Änderung das Kindeswohl nachhaltig fördert. Was soll den um 100 Längen besser werden, wenn er an der elterlichen Sorge teilnimmt? DAS wird er darlegen müssen. Deine Chance das ASR zu behalten liegen IMO bei über 90%. Viele Grüße Désirée
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