Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geld

Frage: Geld

zicke78

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage und zwar bin ich in der 23 Woche schwanger. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende März gehabt, in der Zeit wurde mir ein totales BV erteilt, da ich nur Probleme in der SS habe. Nun sagte die AfA sie haben ein BV wir sind nicht für sie verantwortlich, also bin ich zu meiner KK. Die haben eine AU von meinem Arzt bekommen und nun sagen die mir das ich auch von denen nichts bekomme. Wo ist da noch die Gerechtigkeit? man ist schwanger und wird bestraft. Kann man da gar nichts machen? Ich bin ziemlich fertig darüber. Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zunächst einmal müssen Sie klären, ob sie jetzt ein Beschäftigungsverbot bekommen haben und eine Krankschreibung. Dann ist zu klären, ob es ein absolutes Beschäftigungsverbot ist, denn dann stehen sie in der Tat dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhalten von dort keine Leistungen. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Du schreibst einerseits vom Beschäftigungsverbot und andererseits von einer Krankschreibung. Wie ist denn jetzt der aktuelle Status? Krank oder Beschäftigungsverbot?


Mitglied inaktiv

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Dein Arzt hätte das BV nur bis Vertragsende ausstellen dürfen. So hat die Agentur für Arbeit Recht,weil du ja gar nicht arbeiten darfst und kannst.


zicke78

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Ich habe ein BV , sorry hab mich verschrieben. Es sollte heissen, das meine KK das BV bekommen hat... und keine AU....oh man tut mir leid


la-floe

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tja, dumm gelaufn. Du hast keinerlei Anspruch auf Gelder. ALG I fällt aus, da du generell nicht arbeitsfähig bist und die KK ist auch nicht zuständig. Schlau von deinem Doc wäre es gewesen, ein BV für genau DIESE Tätigkeit, deren Arbeitsvertrag jetzt ausgelaufen ist auszustellen. Dann wärst du jetzt wieder arbeitsfähig und hättest Anspruch auf ALG. floe


Felica

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Ist doch bekannt das man nur dann ALG1 bekommt wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Das tust du ja nicht. Das BV hätte von Anfang an ja nur bis Ende des Vertrages ausgestellt werden dürfen, denn von welcher Arbeit müsstest du danach noch geschützt werden? Du wirst auch nicht für die Schwangerschaft bestraft sondern für ein falsch ausgestelltes BV. Also das in Ordnung bringen und dann schauen. Noch besser wäre ein neuer Job denn arbeitsfähig also solches scheinst du zu sein. Sonst hätte von Anfang an kein BV ausgestellt werden dürfen sondern eine AU. Arbeiten wäre aber sicher weil du nur mit Ag Anspruch auf EZ hast und zudem keine Nullrunden beim EG.


Mitglied inaktiv

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Wie gesagt, der doc hätte ein BV nur bis Vertragsende ausstellen dürfen.. Aber so wie du schreibst hast du Probleme mit der Schwangerschaft. Also wäre eine AU angebracht gewesen.


Mutti69

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Ich würde mich zunächst an den betreffenden Arzt wenden, der dir das BV ausgestellt hat. Wenn er wirklich der Meinung ist, du bist nicht arbeitsfähig, dann könntest du Sozialleistungen/Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Hungern muss ja nun eigentlich niemand im deutschen Sozialstaat.


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