C.linchen
Guten Abend, ich habe folgendes Anliegen: und zwar bin ich in meiner Elternzeit, die 24 Monate ging erneut schwanger geworden! Der errechnete Geburtstermin ist der 09.09.2023! Meine letzte Elternzeit hat am 05.07 geendet, sodass mich mein Arbeitgeber bis zum 28.07 ins Berufsverbot geschickt hat! Am 29.07 beginnt dann mein Mutterschutz! Jetzt stellt sich mir die Frage, ob sich das Mutterschaftsgeld aus der Zeit des Elterngelds zusammenrechnet oder mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft? Liebe Grüße
Hallo, je nachdem, was Sie ohne neuen Mutterschutz erhalten hätten (ob Sie VZ o TZ arbeiten wollten). Liebe Grüße NB
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