Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Ihr Kind schläft. Ich darf es nicht wecken. Warten Sie bis es aufwacht oder zahlen Sie uns mehr Geld!"

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: "Ihr Kind schläft. Ich darf es nicht wecken. Warten Sie bis es aufwacht oder zahlen Sie uns mehr Geld!"

Nora.Nora

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Unsere Kita, hauptsächlich die Krippe hat nun eine frühste und spätenste Abholzeit festgelegt und das Personal wurde darauf hingewiesen, die Kinder zwischen 12.00 und 14.00 Uhr nicht zu übergeben. Die Begründung sei "wenn die Kinder schlafen, brauchen sie ihren Schlaf" der großteil der Mitarbeiter hat nichts gegen diese Entscheidung. Nun haben wir aber Kinder, die bis 14.00 Uhr angemeldet sind. Sollten diese noch schlafen, wenn die Abholberechtigte sie abholen kommen, dürfen sie entweder warten, nach Hause gehen und Sonderzeiten zahlen oder ihre Zeiten von 14.00 Uhr auf 14.30 Uhr verlängern. Mein Vorschlag war den 14.00Uhr Vertrag abzuschaffen und daraus ein 14.30 Uhr Vertrag zu machen und wenn nötig, die Preise anzupassen. Diese Idee wurde sofort abgelehnt, da es zu viel Aufwand kostet. Die Regel Kinder überhaupt nicht zu wecken haben wir vor kurzem festgelegt. Wenn wir die Kinder wecken möchten, dürfen wir die Türen und Fenster aufmachen damit die Kinder (meiner Meinung nach durch den Geschrei anderer Kinder, was den Schlafenden nicht gut tun kann) aufwachen. Wir dürfen sie nicht sanft mit streicheln und leise ansprechen wecken, da dies direktes wecken ist. Diese neue Regelung steht aber noch nicht in der Konzeption und auch nicht im Vertrag. Für mich ist wecken, wecken. Egal ob ich die Türe aufreisse und die Kinder durch das Trampeln anderer aufwachen oder ob ich in den Schlafraum gehe und die Kinder liebevoll wecke.   Meine Fragen sind: 1. Dürfen wir überhaupt den Eltern das Kind verweigern? Vor allem, wenn diese Regelung nicht im Vertrag steht? Die Eltern kennen die neue Regelung und einige sind dagegen. Zum glück kam keiner mit rechtlichen Grundlagen zu mir. 2. Dürfen wir den Eltern das Kind verweigern obwohl das Kind bis 14.00 Uhr angemeldet ist und die Eltern pünktlich da sind? 3. Ist es zulässig die Eltern zu bitten die Zeiten zu verlängern (natürlich freut sich jede Kita über mehr Geld), wenn sie die Möglichkeit gegeben wird eine kürzere Zeit zu buchen?  Rechtlich kann ich mir nicht vorstellen, dass sowas erlaubt ist. Vor allem, wenn sie so etwas nicht bei der Anmeldung der Kinder unterschrieben haben. Ich bedanke mich herzlich für jeden Beitrag! Liebe Grüße  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.+2. Ich habe schon häufiger von diesem Konzept gehört und halte es für pädagogisch vertretbar. 3. Bei Neuanmeldungen ja. Bei bestehenden Meldungen muss man sehen, was das entsprechende Landesgesetzt vorsieht, auch in Hinblick auf die Beteiligung der Eltern. Die "Strafzahlung" bedarf einer vertraglichen/ satzungstechnischen Bestätigung, einfach so halte ich das nicht für zulässig. Liebe Grüße NB


annarick

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Hier mal als Mutter: Ich habe einen 3-jährigen, der regulär keinen Mittagschlaf mehr macht. Manchmal schläft er trotzdem ein und dann würde er 3 Stunden schlafen, wenn ihn keiner weckt.  Müsste ich dann solange warten? Wäre es euch egal, dass er dann abends erst um 23 Uhr wieder einschläft? Und wenn ich pünktlich da wäre, müsste ich warten und dann auch noch mehr zahlen, wegen der komischen Regel?  Ich würde dagegen vorgehen und hoffe, dass es bei euch Eltern gibt, die euch mal in die Schranken weisen.  Mit welchen Begründung weckt ihr die Kinder denn nicht?? Viele Eltern haben ab einem gewissen Alter abends richtig Spaß, wenn die Kinder mittags zu lange schlafen. Da solltet ihr mal weiter denken...


Nora.Nora

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Den Mitarbeitern ist es nicht egal. Das ist unser Problem. Wir würden die Kinder je nach 1-2 Std wecken. Es wurde aber entschieden, dass wir es nicht dürfen, da sie im Schlaf ein Entwicklungsschub machen etc. und durch das Wecken, würden wir diese Entwicklung unterbrechen. Außerdem wurde uns noch gesagt, dass wenn wir schlafende Kinder wecken, zählt das als Schlafentzug. Das soll als Kindeswohlgefährdung zählen usw. Habe noch nie Eltern gehört die eine Kita angezeigt hat, wegen Kinder wecken. Wenn die Eltern da sind und warten, zahlen sie keine Sonderzeit. Diese wird nur gezahlt, wenn sie wieder nach Hause gehen. Und damit sie nicht warten müssen, können wir ihnen anbieten, dass sie dir Zeiten verlängern. Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. 


User-1736455377

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Das dies so Rechtens ist, bezweifle ich.  Eine Änderung desKonzeptes müsste doch auch mit dem Elternbeirat abgestimmt werden? Einfach so einschneidende Veränderungen am Konzewpt vornehmen, durch die Eltern ihren Tagesablauf vevtz. komplett ändern müssten, kann meiner Meinung nach nicht zulässig sein. Im Prinzip wird den Eltern aufgezwungen, ihren Tag neu zu planen und im Zweifelsogar mehr zahlen zu müssen. Ob rechtens oder nicht - kich als Elternteil würde da Sturm laufen oder kündigen (müssen). Seid ihr eine Elterninitiative? Die kommen irgendwie öfter auf solche "schrägen" Ideen und meistens damit sogar durch...


Cpt_Elli

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Gegen inhaltliche Arbeit von Kindergärten rechtlich vorzugehen ist fast unmöglich. Eine Kita darf Ruhepausen definieren und Abholzeiten festlegen. Aber die Buchungszeiten sind ja vertraglich festgelegt. Die kann die Kita einseitig kürzen, wenn z. B. Personalmangel herrscht und sie ihre Aufsichtspflichten verletzen würde. Aber kein Elternteil kann m. E. dazu gezwungen werden, seine Buchungszeiten zu verlängern. Man kann von vornherein nur Ganztagesplätze bzw. bestimmte Stundenkontigente vergeben, dafür Bescheinigungen verlangen usw.  Aber einfach Vertragsbedingungen einseitig anpassen geht nicht. Der finanzielle Mehrbeitrag ist wahrscheinlich minimal für die täglichen 30 Minuten. Allerdings habe ich als Elternteil ggf. im Anschluss feste Termine, muss noch weitere Kinder irgendwo "einsammeln" etc. pp. und kann deshalb nicht warten. 


luvi

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Hallo,  Der Kindergarten sollte sich mal erkundigen, was Kindeswohlgefährdung tatsächlich ist.  Wenn der Kindergarten der Meinung ist, dass die Kinder mehr Schlaf brauchen, könnten sie die Kinder auch schon 30 Minuten (1 Stunde) früher ins Bett bringen, so dass sie zur vertraglich vereinbarten Abholzeit auch tatsächlich wach sind. Von den Eltern zu verlangen, dass sie warten oder mehr zahlen, geht meiner Meinung nach gar nicht.  Dürfen Eltern ihre Kinder morgens auch beliebig bringen, damit wirklich alle ausschlafen können? LG luvi 


Nora.Nora

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Genau das ist unser Problem. Uns wird zwar gesagt, dass diese Regelung zum Wohle des Kindes ist, aber wir tun uns damit sehr schwer und wollen deshalb wissen ob es rechtens ist. Unsere Eltern sind zum großteil sehr zufrieden mit unserer Arbeit. Diese Regelung bringt aber viele Eltern zum schlucken und zurecht. Dieses Thema soll wieder in einer Teamsitzung angsprochen werden. Nur brauchen wir Argumenrte und am besten rechtlich gesehene Argumente um diese Regelung zu ändern. Keiner von den Mitarbeitern würde mit nem guten Gewissen den Eltern sagen "Sie können die Zeiten Ihres Kindes verlängern, wenn sie nicht warten möchten." 


Nora.Nora

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Uns wäre es lieber, dass die 14.00 Uhr Verträge abschaffen, wenn die Kinder wirklich ausschlafen sollen oder, dass es schon vor der Anmeldung den Eltern mitgeteilt wird bzw. Im Vertrag steht, dass wir die Kinder nicht wecken dürfen. So können die Eltern entscheiden, ob diese Kita für sie die richtige ist oder nicht.


Nora.Nora

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Leider ist das früher ins Bett bringen unmöglich, da die Kinder sonst nicht zum Mittag essen können.  Ja die Eltern dürfen die Kinder zu jeder Zeit bringen. 


Mamamaike

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Hallo, in Kindertageseinrichtungen gilt das Prinzip der Erziehungspartnerschaft, das ist zwar "ungeschrieben", aber zum Wohle des Kindes umzusetzen. Allein dagegen verstößt diese Regel im Alleingang, ganz abgesehen von der "Erpressung" mit der Sonderzahlung. Ich glaube auch, dass der Gesetzgeber bei Kindeswohlgefährdung nicht an "Wecken aus dem Mittagsschlaf" gedacht hat. Dazu sensibilisieren wäre gut; der Weg, den Deine Einrichtung geht, funktioniert wenn überhaupt nur deshalb, weil man sein Kind nicht abmelden kann wegen Erziehermangel und Aufnahmestopps. Viele Grüße 


bellis123

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Tatsächlich scheint den Erzieherinnen in ihren Weiterbildungen neuerdings sowas vermittelt zu werden. Unsere Krippe fing vor 2 Jahren auch damit an, dass die Erzieherinnen nicht mehr wecken durften. Hier wurde der Kompromiss eingeführt, dass die Eltern ihr Kind selbst wecken dürfen und dafür in den Schlafraum geführt werden.


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