Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes und Elterngeldes. Mein Sohn ist im April 22 geboren. Geplant bleibe ich bis August 2024 in Elternzeit und beziehe Elterngeldplus bis Dezember 2023. Das heißt von Januar 24 bis August 24 bekomme ich kein Geld. Bei meiner ersten Schwangerschaft kam ich direkt ins Beschäftigungsverbot.
Meine Frage lautet, was würde ich an Geld bekommen, wenn ich vor August 24 wieder schwanger werden sollte und direkt von der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot komme? Ich würde ja keinen Tag arbeiten gehen. Bekomme ich dann ab August 24 (wenn mein Arbeitsvertrag wieder laufen würde) meinen alten Lohn im Beschäftigungsverbot? Und wie würde sich das Elterngeld später rechnen?
Ich hoffe man kann meine Situation verstehen.
Liebe Grüße
von
Mari_e15
am 05.02.2023, 11:45
Antwort auf:
Was würde ich für Geld bekommen, wenn ich von der Elternzeit direkt ins BV komme
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der Elternzeit können Sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten und bekommen dann den Lohn, den Sie ohne das Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2023
Antwort auf:
Was würde ich für Geld bekommen, wenn ich von der Elternzeit direkt ins BV komme
Solange du nicht arbeitest bekommst du gar kein Geld wenn das Elterngeld ausläuft.
Das Elterngeld berechnet sich immer aus den 12 Monaten vor neuen Mutterschutz.
Läuft die aktuelle Elternzeit aus und du bist schwanger, zählt dann der aktuelle Vertrag. Und daraus dann den Lohn im bv
von
MamaausM2
am 05.02.2023, 13:27
Antwort auf:
Was würde ich für Geld bekommen, wenn ich von der Elternzeit direkt ins BV komme
Du bekommst in einem BV immer das, was dann aktuell ist und in welchem Umfang du auch ohne BV arbeiten könntest.
Beim neuen EG hättest du aber bei dem Vorgehen deutlich weniger, da du dann auch Nullrunden dabei haben wirst. Den für das neue EG gilt welches Einkommen du in den 12 Monaten vor der Geburt hattest, abzüglich den ersten 14 Monaten EG und dem Mutterschutz. Für das neue EG wäre es also besser mindestens 3-4 Monate wieder voll zu arbeiten bevor man schwanger wird. Für die andere Variante bist du deutlich zu spät dran.
von
Neverland
am 05.02.2023, 13:50
Antwort auf:
Was würde ich für Geld bekommen, wenn ich von der Elternzeit direkt ins BV komme
Es ist nicht erlaubt die Elternzeit vorzeitig zu beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gegen.
Ohne Arbeit gibt es nun mal kein Geld.
von
lukko34
am 05.02.2023, 14:09
Antwort auf:
Was würde ich für Geld bekommen, wenn ich von der Elternzeit direkt ins BV komme
Dann würdest du das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest.
Vorausgesetzt, du bist grundsätzlich arbeitsfähig - d.h. Kind 1 ist gemäß deiner Arbeitszeit betreut. Der AG könnte auch eine Ersatztätigkeit haben oder im Laufe der Schwangerschaft finden - dann müsstest du eben auch arbeiten gehen können.
Das EG wird wohl geringer ausfallen, da du Null-Runden drin haben wirst. Je mehr, um so früher innerhalb der EZ du schwanger wirst und entsprechend wenig Arbeitsmonate bis zum nächsten MuSchu hast.
von
cube
am 06.02.2023, 12:19