Tapsy2011
Hallo, Meine Elternzeit endet dieses Jahr und mein Arbeitgeber hat mich telefonisch Kontaktiert. Vor antritt meiner Elternzeit bin ich Filialleitung gewesen und möchte auch in Vollzeit den alten Beruf wieder ausüben. Nun zum Problem, die Filialleitungen werden in 3 Kategorien eingeteilt, die nach Umsatzstärke der Filiale geht und je nach Kategorien wird man bezahlt. Ich bin vorher in der Kategorie 2 gewesen und nun wurde mir gesagt das ich damit rechnen muss eine schlechter Filiale zu kriegen, wo ich dann auch schlechter bezahlt werde. Da sie gerade kein Platz für mich frei haben. Ich ging immer davon aus das man aufgrund der Elternzeit nicht benachteiligt werden darf bzw. Schlechteres Gehalt bekommt. Dürfen die das einfach? Vielen Dank im voraus!
Hallo, was steht denn im Vertrag? Eine vertragl. Runterstufung ist unzulässig. Liebe Grüße NB
cube
Was steht denn in deinem Vertrag? Das du versetzt werden darfst und dabei Gehaltseinbußen hinnehmen musst? Also ganz ehrlich: ich kann mir nicht vorstellen, dass - ob mit EZ oder ohne - eine Versetzung mit erzwungener Gehaltseinbuße überhaupt rechtens ist; auch wenn der Vertrags ich eine solche Versetzung vorbehält. Hört sich für mich sittenwidrig an. Aber davon ab: nein, dir darf ein finanzieller Nachteil durch die EZ entstehen.
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