Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich ein BV in der Elternzeit bekommen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich ein BV in der Elternzeit bekommen

Srce

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Hallo Fr. Bader, ich bin bis zum 6.12.17 noch in der 2-jährigen Elternzeit. Wir wünschen uns aber noch Nachwuchs und sind schon fleißig dabei:-) leider hat es in diesem Zyklus nicht geklappt. Jetzt müsste ich aber am 7.12 wieder arbeiten gehen oder die Elternzeit 1 Jahr verlängern. Laut Arbeitgeber ist das alles kein Problem mit der Verlängerung. Nun ist die Frage wenn ich ein Jahr die Elternzeit verlängere und in der Zeit schwanger werde, bekomme ich wie bei der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot - (Risikoschwangerschaft) - ich könnte diese dann dem Arbeitgeber vorlegen und die EZ wäre dann beendet. So hätte ich Anspruch auf mein Gehalt. So wurde mir das von der Mutter/Kind/Familien Abteilung meiner Firma mitgeteilt. Ich bin mir da nicht sicher und frage Sie ob das rechtlich in Ordnung ist. Wenn Nein und es nur intern und aus Kulanz gemacht wird muss ich mir das schriftlich geben lassen? Für eine Antwort danke Ihnen vielmals im voraus:-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind doch nicht im KiGa ist, müssen Sie es betreuen und können die EZ nicht beenden. Die EZ zu beenden, um ein Bv zu bekommen ist nicht möglich Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, das wäre Betrug und fliegt bei der Krankenkasse sofort auf. Warum gehst Du nicht arbeiten bis Du schwanger bist?


Srce

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Betrug? Kann man die EZ dann nicht beenden? Ich habe leider keinen, der auf mein Kind aufpassen könnte. Und die KITA können wir uns leider nicht leisten.


Sternenschnuppe

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Bei einem BV bekommt man ja den Lohn den man ohne Schwangerschaft erarbeitet hätte. Es soll Schwangere vor finanziellen Nachteilen schützen weil sie ihren Beruf nicht ausüben können. Du würdest gar nicht arbeiten, möchtest aber was ersetzt haben, was Du gar nicht verdienen würdest. Das ist Betrug. Bei einer Tagesmutter oder Krippe zahlt man ja nur den Elternanteil. Oft gestaffelt am Einkommen oder je nach Einkommen mit Ermäßigung (überall anders] Wenn dieses so gering ist dann solltet ihr dringend daran arbeiten bevor ihr ein weiteres Kind bekommt. Sonst geht die Spirale doch wieder von vorne los und es müssen in spätestens drei Jahren zwei Kindergartenplätze finanziert werden ....


Srce

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Danke:-)


Tini_79

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Ihr könnt euch keine Kita leisten???? Was macht ihr denn, wenn das zweite Kind eins oder zwei ist- das nächste? Wenn dein Beitrag hier ernst gemeint ist,kann ich nur fragend mit dem Kopf schütteln. Wenn deine Firma dir das so bestätigt, ist doch alles aber in Butter...


Mitglied inaktiv

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Wollt ihr unter den Voraussetzungen wirklich direkt ein zweites Kind bekommen? Nicht falsch verstehen, aber wenn du nicht arbeiten kannst weil ihr euch keine Betreuung leisten könnt, dann wirst du auch beim nächsten Kind kaum Elterngeld bekommen. Jetzt schon bekommst du nur noch in etwa den Mindestsatz von 300 € plus Geschwisterbonus von 10% bis das erste Kind 3 Jahre ist. Davon ab ist es eigentlich fast überall so das es Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten gibt bei geringen Einkommen, in vielen Fällen müssen die Eltern gar nichts mehr zahlen. Klar kannst du verlängern, das muss auch kein ganzes Jahr sein es geht. Nur vorzeitig beenden geht eben aber nicht, außer zum neuen Mutterschutz. Und ich denke mal das meinten die bei dir auch in der Firma. Davon ab bedeutete Risikoschwangerschaft auch nicht da es automatisch ein BV gibt. Risiko bedeutet nur das du engmaschiger kontrolliert wirst. der Arzt kann aber durchaus sagen diesmal gibt es kein BV. Und schriftlich wird dir ein solcher Betrug sicherlich niemand bestätigen. Zumal es auffällt weil der AG ja einreichen muss wie lange du die EZ verlängert hast und eben auch wann es dann das BV gegeben hat. Läuft alles bei der KK zusammen und die sind ja nicht blöde.


Mitglied inaktiv

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Wenn dein Betrieb diesen Betrug sogar noch mitdeckt und dich dazu ermutigt, dann ist das ein Fall von gemeinschaftlichem Betrug an der Umlagekasse. Wenn ihr das wirklich durchzieht, macht ihr euch beide strafbar. BV gibts dann, wenn man arbeitet und von der Arbeit gefährdet wäre, und es keine Ersatztätigkeit gibt. BV gibts nicht in der Elternzeit, BV gibts nicht, wenn die Kinderbetreuung zu Hause fehlt, denn durch fehlende Kinderbetreuung bist du gar nicht erst in der Lage arbeiten zu gehen, damit fallen auch keine Gefährdungen bei der Arbeit an. Das Beschäftigungsverbot soll einzig und allein Gefährdungen am Arbeitsplatz verhindern. Sonst nichts.


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