Habe einen neuen Vertrag während der elternzeit bekommen. Was folgt daraus?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe einen neuen Vertrag während der elternzeit bekommen. Was folgt daraus?

Hallo Frau Bader, ich bin vor der Schwangerschaft in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gewesen mit einem 32 Stunden Vertrag. Meine Tochter ist am 10.01.16 geboren und ich habe ein Jahr voll und ein Jahr Elternzeit in Teilzeit beantragt. Im Februar 2017 bin ich mit 12 Stunden wieder eingestiegen. Während meiner Elternzeit sind wir den öffentlichen Dienst angeschlossen worden und es würde mich fast allen neue Verträge gemacht. Ich hab auch einen neuen Vertrag bekommen in dem meine Teilzeitarbeit von 12 Stunden steht. Obwohl meine elternzeit eigentlich erst am 09.01.18 endet hab ich also einen neuen Vertrag... Jetzt würde ich gern wissen, ob ich somit eigentlich gar nicht mehr in elternzeit bin? Also auch keinerlei Rechte, die man während der elternzeit normalerweise hat, mehr habe? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, bin etwas verzweifelt. Liebe grüse Mi Mama

von Mi Mama am 22.12.2017, 16:10



Antwort auf: Habe einen neuen Vertrag während der elternzeit bekommen. Was folgt daraus?

Hallo, handelt es sich um eine Betriebsübernahme? Dann bleibt die EZ bestehen. Gilt denn jetzt dauerhaft der neue Vertrag mit TZ? Wollen Sie das so? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2017



Antwort auf: Habe einen neuen Vertrag während der elternzeit bekommen. Was folgt daraus?

Da würde ich den neuen AG fragen. Normalerweise müsste bei einer Übernahme die alten Verträge übernommen werden. Fraglich halt ob der neu AG das bei dir wusste. Zumal wenn der neue Vertrag eben nicht befristet ist. Aber du müsstest den ja auch unterschrieben haben.

Mitglied inaktiv - 22.12.2017, 16:16



Antwort auf: Habe einen neuen Vertrag während der elternzeit bekommen. Was folgt daraus?

Normalerweise hättest du ab 10.01.18 - also in zwei Wochen - doch wieder deine 32-Stunden-Stelle. Könntest du die denn überhaupt antreten? Kinderbetreuung soweit geregelt? Ansonsten hast du eben den weiteren Nachteil, dass du für die nächsten zwei Wochen keinen Kündigungsschutz aus der Elternzeit hast. Aber den brauchst du im ÖD ja auch normalerweise nicht.

Mitglied inaktiv - 22.12.2017, 16:28



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