sandra2503
Hallo Frau Bader, mein erstes Kind kam am 23. Septempber 2014 auf die Welt gekommen. Habe bis 24. Januar 2016 Elternzeit beantragt. Davor habe ich 100% gearbeitet. Elterngeld habe ich auf 12Monate ausbezahlen lassen. Arbeite seit 23 September 2015 in einer Praxis auf 450Euro- Basis. (Unabhängig von meinem Hauptarbeitgeber) Heute morgen (1.12.) wurde mir meine 2.SSW bestätigt und habe ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten. ET wäre 27. Juli 2016 Um nun Lohnfortzahlung zu bekommen, muss ich meine Elterzeit beim Hauptarbeitgeber verkürzen? Ich würde ja bis Ende Januar Teilzeit arbeiten auf 450Euro - bekomme ich jetzt im Dezember und Januar kein Gehalt? Fällt das Beschäftigungsverbot auch in das Mutterschutzgesetzt? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Sie bekommen das,, was Sie ohne BV bekämen. Die EZ kann man nicht wegen dem BV verkürzen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Doch, die 450€, die Du auch verdienen würdest. Bekommt der AG des Minijobs von der Krankenkasse wieder.
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