Effi1
Sehr geehrte Frau Bader, wie ich aus vorhergehenden Beiträgen entnehmen konnte, wird ja bei einer erneuten Schwangerschaft kurz vor Ablauf der Elternzeit und einem dann erteiltem Beschäftigungsverbot im Anschluss an die Elternzeit der Lohn von vor der Elternzeit, also entsprechend dem bestehenden Arbeitsvertrag fortgezahlt. Ich habe vor der 1. Schwangerschaft in Vollzeit gearbeitet und mir wurde dann während der Schwangerschaft ein BV attestiert. Wie ist es wenn ich nun während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und ich zum Ende der Elternzeit wieder schwanger werde und wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird? Richtet sich dann die Lohnfortzahlung nach meinem eigentlichen bestehenden Vollzeitvertrag oder nach der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie bekommen immer den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
du kannst die laufende eltenrzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, wenn dieser noch in der ez beginnt. solange erhälst du das was du ohne bv bekommen würdest, also tz und im mutteschutz selber vollzeit. du kannst die elternzeit aber NICHT beenden um in ein bv zu gehen. wenn du tz vereinbart hast läuft das weiter bis zum mutterschutz
Mitglied inaktiv
Du kannst eine laufende Elternzeit niemals abbrechen um ein Vollzeit BV zu erhalten. Während du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, bekommst du im Falle eines BV dann diesen Lohn weiter. Nach der Elternzeit kannst du auch kein Vollzeit BV beanspruchen wollen, wenn du gar nicht Vollzeit arbeiten könntest. Wegen fehlender Kinderbetreuung z.B.
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