Maikäferchen2017
Guten Abend, ich konnte im Netz leider nicht so richtig was dazu finden, daher probier ich hier mal mein Glück: Mein Mann hatte im August (ab 7.8.) einen Monat Elternzeit. Normalerweise hätte er in dem Monat von seinem Arbeitgeber nur die Zeit vom 1. - 6.8. bezahlt bekommen. In der Firma ist es aber so, dass die Mitarbeiter zur Mitte des Monats einen glatten Abschlag bekommen und den Restlohn halt zum Monatsende. Dummerweise hat sein Chef seine Elternzeit nicht "auf dem Schirm" gehabt und ihm den Abschlag noch ausgezahlt. Dieses wollte er im September geradeziehen, was er aber wieder verpennt hat und somit erst im Oktober geradegezogen hat. Nun ist uns jetzt zu Ohren gekommen, dass dies evtl. zu Schwierigkeiten seitens der Elterngeldstelle kommen könnte, das sie das ausgezahlte Elterngeld zurückfordern, da es so ja so aussieht, als hätte man in dem Monat doch (teilweise) gearbeitet. Kennt sich jm. damit aus, ist das so? Oder ist es in Ordnung, da es im Oktober wieder zurückgezahlt wurde bzw. verrechnet wurde? Lieben Dank schon mal.
Hallo, dazu steht in den Richtlinien zum BEEG : Voraus- bzw. Nachzahlungen von laufen-dem Arbeitslohn sind damit jeweils in dem Monat zu berücksichtigen, für den (und nicht in dem) die jeweilige Zahlung erfolgt (LStR 39b.5 Abs. 4 Satz 1). Diese Regelung wurde wegen des Urteils des Bundessozialgerichts zur Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt nach dem strengen Zuflussprinzip (Urteil vom 27. Juni 2019 - B 10 EG 1/18 R) notwendig. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Aus meiner eigenen Erfahrung:relevant ist was in den monatlichen Lohnabrechnungen steht. Wird hier eine Gehaltsauszahlung aufgeführt, wird diese mit dem EG verrechnet. Die Elterngeld-Stelle wird alle Lohnabrechnungen im Nachhinein bei Euch anfordern.
Maikäferchen2017
Dann würde man ja sehen, dass der zuviel ausgezahlte Lohn im Oktober wieder abgezogen wurde und somit alles "glatt" ist. Das müsste ja eigentlich reichen...
Himbeere2008
Hat dein Mann nur diesen einen Monat Elternzeit mir Elterngeldbezug genommen? Falls ja, muss er das Elterngeld sowieso wieder zurückzahlen. Für den Bezug müssen es nämlich 2 Monate sein.
Felica
Er wird dann ja für August eine korrigierte Lohnabrechnung bekommen, die dann einfach da mitgeben. Er wird das EG aber so oder so zurück zahlen müssen wenn er nur den einen Monat EZ gemeldet hat da er mindestens 2 Lebensmonate nehmen muss um überhaupt Anspruch zu haben.
Maikäferchen2017
Nein nein, er hat sowieso zwei Monate eingereicht, den zweiten nimmt er aber erst nächstes Jahr.
Dojii
Solange aus einer späteren Neuberechnung ersichtlich ist, dass das zu viel gezahlte Gehalt nachträglich verrechnet/zurückgefordert wurde, ist alles gut. Wichtig ist, dass ihr die korrigierten Abrechnungen zusammen mit den anderen einreicht, damit es nicht zu Verwirrungen kommt.
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