Frage: Geld nach Elternzeit

Guten Tag, Ich habe am 27.4.2022 einen Sohn zur Welt gebracht und 1 Jahr Elterngeld beantragt. Ich werde nach der Elternzeit wie zuvor wieder Vollzeit arbeiten. Man erhält ja pro Lebensmonat Elterngeld. Die Auszahlung war ja quasi am 1.4.2023 die letzte.. Was passiert denn nach der Elternzeit? Von wem bekomme ich quasi für Mai Geld? Ich bekomme echt Bauchweh dass ich ohne alles da stehe. Liebe Grüße

von Jessii1992 am 08.04.2023, 11:33



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Hallo, Leider haben Sie nicht geschrieben, wie lange Sie Elternzeit beantragt haben. Sie bekommen dann ab Mai wieder Arbeitslohn. Wenn dieser am Ende des Monats ausgezahlt wird, haben Sie keine weiteren Ansprüche sondern müssen ansparen und überbrücken. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2023



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Je nachdem wie es bei Deinem AG geregelt ist. Im Voraus oder rückwirkend. Bekannt war Dir das ja aber seitdem der Elterngeldbescheid ankam, da stehen alle Auszahlungsdaten drauf.

von Sternenschnuppe am 08.04.2023, 11:44



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Dein AG bezahlt Dir doch dann für den Mai Deinen Lohn Vollzeit und für April noch anteilige die paar Tage, die Du da arbeitest. Ohne alles stehst Du doch nicht da. Ein wenig planen muss man halt und für den Übergangsmonat Geld zurück legen

von Suomi am 08.04.2023, 11:47



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Du gehst doch ab dem 27.04.23 wieder arbeiten, dann bekommst du doch von deinem AG Geld.

von mamavonbaby am 08.04.2023, 12:20



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Ohne alles ist vielleicht das falsche Wort. Natürlich zahlt mein AG mir die paar Tage und ich erhalte Kindergeld aber ansonsten ja nichts wenn ich das richtig verstehe. Natürlich habe ich das im Elzerngeldbescheid gesehen aber ehrlicher weise nicht ganz durchdacht. Man hat ja quasi nie "zu viel" Geld wenn man ehrlich ist.

von Jessii1992 am 08.04.2023, 12:32



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Als du in Elternzeit gegangen bist, also am 27.06.22, hast du doch das Mutterschutzgeld mit AG-Zuschuss für den letzten Monat (hier Juni) bekommen. Und dann am 1.7. (ist ja das von dir angegebene Auszahlungsdatum) Elterngeld für Juli. Du hast damals also innerhalb von wenigen Tagen das Geld für 2 Monate bekommen. Dieser "Überschuss" kann dann jetzt doch für den Mai hergekommen werden, um diesen zu überbrücken, bis das erste volle Gehalt auf dem Konto landet. Klar, ich weiß, dass das im richtigen Leben nicht so einfach wie auf dem Papier ist. Das Elterngeld reicht im Grunde kaum, um über die Runden zu kommen (ich war jetzt die Zeit des Eltergeldbezugs am Ende des Monats immer im Minus - und nicht nur ein paar Euro; musste ich alles mit meinem Ersparten auffangen), aber umso wichtiger, die Finanzen im Blick zu haben. Ich bin jetzt im März/April übrigens in derselben Situation, kann die Zeit aber eben mit Rücklagen überbrücken. Dass ich das muss, war ja von Anfang an klar...

von Belly-Monkey am 08.04.2023, 14:41



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Das ist nicht nur beim Elterngeld so, auch bei anderen Lohnersatz Leistungen ist das so. Ich bin seit 15.03 im Krankengeld Bezug und der nächste Lohn gibt es erst zum 8.05.... gut es gab jetzt vor Ostern noch für die paar Tage Lohn. Und um den 20.03 bereits das Krankengeld.

von MamaausM2 am 08.04.2023, 18:44



Antwort auf: Geld nach Elternzeit

Du könntest auch für den einen Monat Harz4 / Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen. allerdings wird ie Bearbeitung bestimmt länger dauern, als 1 Monat und du wirst dein Arbeitsentgeld bis dahin schon bekommen haben.

von mamavonbaby am 09.04.2023, 17:42



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...