Yaz999
Guten Tag, Ich habe einen besonderen Fall. Leider, es könnte so leicht sein. Ich habe einen Minijob (520€) und einen TZjob (Netto 700€). Es geht um meinen TZjob. Vom AG hat ich ein BV erhalten vor 5 Wochen wegen den Dämpfen darf ich nicht mehr arbeiten. Bin jetzt in der SSW 13. Mein AG zahlt mir aber kein Geld mehr für den BV den er verordnet hat und weigert sich auch in Zukunft die Mutterschutzlohn zu bezahlen. Lange Geschichte. Jetzt seit 1 Woche beim Anwalt. Folgendes Problem. Ich bin auf das Geld vom TZjob angewiesen und wenn es vor Gericht geht dauert es ewig. Nächstes Problem ist ja die Elterngeldberechnung. Ich bin ja angestellt und würde ja jeden Monat quasi 700 und 520 € verdienen und das würde ordentlich die Elterngeldberechnung nach oben schieben aber bin ja dann vor Gericht da ich ja kein Geld erhalten was mir zustehen würde jetzt aber wenn es ewig sich hin zieht (bestimmt habe ich dieses Pech werden ja bestimmt nur die 520€ berechnet für die Elterngeldstelle und ich hätte einen erheblichen Nachteil oder kann ich ihrgenwas bei der Elterngeldstelle einreichen wg des Jobs vom TG das ich eigentlich Geld zusätzlich verdienen müsste
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind,kann ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Da wird Frau Bader nicht antworten
Ani123
Warum möchte der AG nicht zahlen? Wie begründet er das?
Yaz999
Er sagt einfach nö mach ich nicht ganz nach dem Motto keine Arbeit kein Lohn. Unmöglich. Ich habe ihn erst jetzt so richtig kennengelernt. Er macht vieles was nicht erlaubt ist und wundert sich das es an Arbeitskräfte mangelt
chrissicat
Da wird die hier keiner einen großen Rat geben können. Der Rat wäre: ab zum Anwalt und Klage bei Gericht einreichen, aber das scheinst du ja bereits gemacht zu haben.
Dojii
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Geld, das du tatsächlich verdient hast und nicht aus dem, was dir eigentlich zusteht. Die Elterngeldstelle darf nur das Gehalt berücksichtigen, was du auch tatsächlich bekommen hast. Solange dir dein Arbeitgeber das Gehalt also nicht zahlt, wird es beim Elterngeld auch nicht berücksichtigt. Dazu kommt dann noch das Problem, wenn du vor Gericht erst 2024 (oder später) gewinnst und dir dein Arbeitgeber dann das Gehalt von 2023 (und/oder 2024) nachzahlt, darf es bei der Elterngeldstelle rückwirkend nicht mehr einbezogen werden. Laut Einkommenssteuergesetz gilt es nur als laufendes Gehalt, wenn es im selben Jahr oder bis Januar des nächsten Jahres gezahlt wurde. Es könnte also sehr gut darauf hinauslaufen, dass du deinen Arbeitgeber später noch einmal verklagen musst, nämlich auf Entschädigung, weil du wegen ihm zu wenig Elterngeld erhalten hast. Vielleicht hilft dir das Urteil hier weiter: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-haftet-fuer-Einbussen-beim-Elterngeld~.html
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