Sabibanane
Hallo Frau Bader, Leider habe ich für mein Kind ( wird im Oktober 3 Jahre alt) keinen Kindergartenplatz erhalten. Aktuell wird sie bei einer Tagesmutter betreut,darf hier aber nur bis Vollendung des 3 Lebensjahr bleiben,da der Platz danach an ein anders Kind vergeben ist.ich arbeite und wenn ich nochmals Elternzeit nehmen muss, würde mich das sehr zurück werfen, ich habe sehr hart dafür gekämpft meine Position zurück zu erhalten nach der Elternzeit. Frage an Sie: hat die Einklagung des Kitaplatz wirklich Erfolg? Ich habe alle Kindergarten hier abtelefoniert, die haben keine Kapazitäten. Ist es möglich dass die Städte Plätze zurück halten für Kläger?wie sieht das in der Praxis aus? Gibt es hier im Forum Erfahrungen? Kann ich eine private Nanny anstellen,wie teuer dürfte dies sein? Falls ich Elternzeit nehme,muss mir die Stadt mein volles Gehalt + Bonus erstatten? Was ist mit Rentenverlust?
Hallo, schreiben Sie die Gemeinde per Einschreiben an und setzen Sie eine Frist, Ihnen einen Platz zuzuweisen. SIe haben ja einen Anspruch. Drohen Sie mit Schadensersatz wegen Lohnausfall/ Ersatzbetreuung. Wenn das nichts bringt, bleibt nur die Klage. Liebe Grüße NB
Sabibanane
Nachtrag: wenn die Stadt mir einen anderen Tagesmutterplatz anbietet,muss ich diesen annehmen? Den Ablehnungsbescheid der Stadt habe ich bereits erhalten
Suomi
Hast Du der Stadt eine Frist gesetzt mit dem Hinweis, dass Du sonst den Verdienstausfall geltend machen wirst? Bei anderen habe ich gelesen, dass es funktioniert hat und die Stadt/Gemeinde einen Platz angeboten hat. Man muss den angebotenen Platz dann aber annehmen.
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