Hallo,
Ich war von Januar diesen Jahres bis Ende April diesen Jahres wegen meiner Psyche krankgeschrieben und habe dementsprechend Krankengeld bezogen
Seit Mai befinde ich mich aufgrund meiner Schwangerschaft im beschäftigungsverbot und habe heute von meinem Arbeitgeber Lohn bekommen
Der Lohn sind 600€ weniger als mein Krankengeld
Meine krankschreibung hatte ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun und ich dachte der Lohn (während des beschäftigungsverbotes) wird aus den Monaten berechnet in denen ich noch normal arbeiten war
Meine Frage ist jetzt was steht mir rechtlich gesehen zu?
von
Nina2346
am 27.05.2023, 11:19
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu?
Hallo,
ist die Erkrankung denn jetzt nicht mehr vorhanden? Krankschreibung geht BV vor.
Wenn keine Au mehr vorliegt muss aus dem VZ-Lohn berechnet werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2023
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu?
Also eigentlich darf dein Arbeitgeber die Monate nicht zur Berechnung heranziehen.
Und das Gehalt im BV ist immer von den 3 Monaten vor dem BV zu berechnen (die Monate des Krankengeldes dürften nicht zur Berechnung herangezogen werden).
Ruf doch einfach mal dort an und frag nach wieso du so wenig bekommen hast :)
Selbst deine Zulagen müssten im Durschnitt während des Beschäftigungsverbotes bezahlt werden.
Liebe Grüße
von
Fiona1406
am 27.05.2023, 14:36
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu?
Ah, und dein Lohn muss immer genauso hoch sein wie vor dem BV. Damit du keine Finanziellen Einbußen hast.
von
Fiona1406
am 27.05.2023, 14:37
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu?
Im BV erhält man das, was auch ohne BV vertraglich vereinbart ist. 3 Monate werden nur bei wechselnden Gehältern! herangezogen.
Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus.
Bist du wirklich gesund? Eine AU darf nicht zu Gunsten eines BV aufgehoben werden - die AU geht denn BV vor.
von
suityourself
am 28.05.2023, 08:40