Mitglied inaktiv
Hallo! Und zwar zahle ich für meine Ex-fau und meinen Sohn Unterhalt. Inzwischen habe ich wieder geheiratet und ein zwietes Kind bekommen, sodass mein Frau zur Zeit nicht arbeiten kann. Das wir finanziell deutlich merken durch die Unerhaltszahlungen. Meine Ex-frau heiratet diesen Monat auch, so das der Unterhalt ihr gegenüber eigentlich wegfallen müsste. Da sich aber durch mein neues Kind meine Steuerklasse geändert hat, bekomme ich mehr Nettogehalt. Ich habe gelesen, daß das "mehr" Geld meiner neuen Frau zusteht, aufgrund unseres Kindes. Ist das richtig??? Nach der Düsseldorfer Tabelle richtet sich der Unterhalt ja nach Nettogehalt. Muss ich jetzt mehr Unterhalt für meinen Sohn zahlen oder bleibt der Unterhalt durch den Steuerklassenwechsel gleich? Hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir weiterhelfen??? Besten Dank für Antworten socke
Hallo, die Vorteile einer neuen Steuerklasse kommen den Kindern bei der Unterhaltsberechnung positiv zu gute! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann zahlt auch Unterhalt für ein Kind aus einer früheren Beziehung. Als unser Kind kam und ich nicht arbeiten konnte, hat er aber die Steuerklasse IV behalten (Empfehlung unserer Steuerberaterin). Durch den Klassenwechsel hätte er sonst auch höheren Unterhalt zahlen müssen. Ob das "Mehrgeld" der neuen Frau zusteht, weis ich leider nicht. Wir haben uns damals erkundigt und da hieß es, dass der Unterhalt angepasst werden muss, wenn sich das Nettogehalt erhöht. Dadurch, dass mein Mann die IV behalten hat, bekommen wir bei der Steuererklärung eine ganze Menge zurück.
Mitglied inaktiv
Bekommt die Ex von deinem Mann nicht auch einen Teil von eventuellen Steuerrückerstattungen? Die Anwältin meiner Ex will sämtlichen Einnahmen wissen. Zählt das nicht darunter? socke
Mitglied inaktiv
Hallo ! Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich nach dem aktuellen Nettolohn bei 3 Unterhaltsberechtigten ...momentan eine Stufe runter da Du Deiner Ex auch noch Unterhalt zahlst Wenn Deine Ex heiratet steht ihr kein Unterhalt mehr für sich selbst zu nur noch fürs Kind Die Idee mit der Steuerklasse 4 ist ja ganz nett bringt aber im Endeffekt nichts denn die Steuerrückerstattung wird voll mit eingerechnet und dadurch erhöht sich der monatlich anrechenbare Nettolohn ! lg safrarja
Mitglied inaktiv
zu den Einnahmen zählen auch Urlaubs und Weihnachtsgeld , Mieteinnahmen und ebend auch ne Steuerrückerstattung ! Wenn man Steuern zurückzahlen muß wird das auch vom Netto abgerechnet ! lg safrarja
Mitglied inaktiv
Heißt das das meine Ex das geld bekommt?
Mitglied inaktiv
Hallo ! Das heißt daß der Unterhalt nach Deinem aktuellen Einkommen berechnet wird und wenn Du damit in einer höhere Stufe rutscht mußt Du mehr Unterhalt zahlen ! lg safrarja
Mitglied inaktiv
Hallo, nein, die Ex von meinem Mann bekommt keinen Teil der Steuerrückerstattungen. Sie hat damals bei der Scheidung auf Unterhalt für sich selbst verzichtet (so etwas soll es auch geben). Als unser Kind damals kam, haben wir den Unterhalt vom Amt berechnen lassen, da wir uns auch unsicher waren, ob wir einfach eine Stufe runter gehen können (Düsseldorfer Tabelle). Dabei ist vom monatlichen Nettoeinkommen ausgegangen.
Mitglied inaktiv
Hallo ! Dann ist da irgendwas nicht richtig gelaufen denn die Steuerrückerstattung wird voll mit eingerechnet zumindest für den Kindesunterhalt ! lg safrarja
Mitglied inaktiv
Hallo, ist schon möglich, dass die Dame vom Amt eine falsche Berechnung vorgenommen hat. Sie hat jedoch die Steuerklasse, Höhe des Urlaubs,- u. Weihnachtsgeld alles verlangt. Wird schon seine Richtigkeit haben. Zum Glück haben wir ja alles schriftlich vom Amt, falls die Ex von meinem Mann mal eine Überprüfung verlangt. Glaube ich aber nicht, da wir ein sehr gutes Verhältnis zur Mutter seines Sohnes haben. LG
Mitglied inaktiv
Hallo ! Na dann habt Ihr wohl Glück gehabt und wenn das Verhältnis zur Mutter gut ist ja auch nicht unbedingt ne Neuberechnung zu befürchten ;-) lg safrarja
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