Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geld für zweites Kind

Frage: Geld für zweites Kind

Crushkid

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Hallo Frau Bader, wir bekommen im November unser zweites Kind. Unser erstes Kind ist im Oktober 2017 geboren. Damals habe ich für 2 Jahre und 2 Monate Elternzeit beantragt und habe im ersten Jahr Elterngeld bekommen. Ist es richtig, dass... … ich die Elternzeit einen Tag vor Beginn des zweiten Mutterschutzes kündigen kann, damit ich das alte Mutterschaftsgeld bekomme? … ich das dritte Elternzeitjahr bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen darf? … ich für das zweite Kind kein Elterngeld (außer den Geschwisterbonus) bekomme, da ich in den 12 Monate vor der Entbindung zu Hause beim ersten Kind war? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Nein. Es gibt den Minestbetrag + Geschwisterbonus bis zum 3. Geb des 1. Kindes Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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1. Frage... Ja kündigen zum neuen Mutterschutz 2. Frage ja 3. Elterngeld gibt es schon.... Mindestsatz + Geschwisterbonus....


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