Elternzeit für erstes Kind nach Mutterschutz zweites Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit für erstes Kind nach Mutterschutz zweites Kind

Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehmen. Wenn ich nun wie üblich zunächst Elternzeit fürs zweite Kind nehme, würde ich ja auf jeden Fall Anspruch vom ersten Kind verlieren, weil ab 3 Jahren nur 24 Monate mitgenommen werden können. Macht es daher Sinn nach dem Mutterschutz fürs zweite Kind zunächst Elternzeit für das erste Kind zu nehmen bis 12/25 und dann auf Elternzeit fürs zweite Kind zu wechseln, damit ich für dieses dann noch die vollen 3 Jahre ausschöpfen kann? Am Ende könnte ich dann nochmal die restliche Zeit von Kind 1 anhängen, oder? Das Vorgehen erscheint mir sehr unüblich und ich weiß nicht, ob es dabei einen Haken gibt. Vielen Dank für euer Feedback!

von SpeGo23 am 17.08.2023, 20:08



Antwort auf: Elternzeit für erstes Kind nach Mutterschutz zweites Kind

Hallo, Sie können bis zum 8. Geburtstag die restliche Zeit nehmen. Frist nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2023



Antwort auf: Elternzeit für erstes Kind nach Mutterschutz zweites Kind

Guten Morgen, genau aus dem Grund (keine Zeit zu "verschenken") habe ich das auch gemacht. Fristen, Regeln und Namen der Kinder beachten, dann ist das kein Problem.

von sneram am 18.08.2023, 08:01



Antwort auf: Elternzeit für erstes Kind nach Mutterschutz zweites Kind

Elternzeit ist immer kindgebunden, richtig? D.h. immer die Frist beachten für das Kind, für das ich gerade Elternzeit beantragen möchte und das Zweite ist erstmal egal? Oder muss ich parallel irgendwie den 2-Jahre-Bindungszeitraum fürs zweite Kind beachten? Bei mir ist es in dem Fall vermutlich egal, aber mein Mann hat noch ein Jahr „übrig“ fürs erste Kind (EZ 12/21-12/23) und wir würden das zuerst nehmen, bevor dann die EZ fürs zweite Kind kommt. Dh erst um nur 1 Jahr verlängern und die zwei Jahre Bindungszeitraum greifen erst wenn in 12/24 die EZ fürs zweite Kind angemeldet wird? Danke!

von SpeGo23 am 18.08.2023, 19:30



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