Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

zweites Kind Elternzeit, Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: zweites Kind Elternzeit, Mutterschutz

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Sehr geehrte Frau Bader, im Moment befinde ich mich in meinem zweijährigen Erziehungs"urlaub" meines ersten Kindes. Jetzt erwarte ich im Herbst mein zweites Baby. Wenn hoffentlich alles gut geht wird es so sein, dass mein Mutterschutz für Nummer zwei sich eine Woche mit meiner Erziehungszeit für Kind eins überschneidet. Würde jetzt gerne folgendes wissen. - Steht mir Gehalt in der Mutterschutzzeit für Kind Nummer zwei zu? - Kann ich das letzte Jahr Erziehungszeit für Nummer eins aufheben und an die Erziehungszeit für Kind zwei hängen? - oder muß ich meine Erziehungszeit für mein erstes Kind verlängern? Wie gesagt im Moment habe ich zwei Jahre beantragt, die im Herbst zu Ende sind. Vielen Dank und Viele Grüße Schatz06


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ab Beginn Mutterschutzfrist erhalten Sie den Anteil der KK vom MG, also bis zu 13 €/Woche AB dem ersten Tag nachd em Ende des ersten EZ erhalten Sie auch den Anteil des AG bis zum vollen Lohn 2. Man kann den ersten zu Ende nehmen u dann den zweiten oder abbrechen. Im ERgebnis kann man bis zum 3. geb. des jüngsten Kindes nehmen u pro Kind mit Zustimmung des AG bis zu 12 Mo. aufheben bis zum 8. Geb. Liebe Grüsse, Nb


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