Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bleiben und um ein Jahr verlängern möchte. Das habe ich allerdings noch nicht offiziell beantragt, da ja grundsätzlich noch Zeit dafür ist. Ich möchte nun aber den Mutterschutz für Kind 2 in Anspruch nehmen. Zwischen der bereits beantragten Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag von Kind 1 und dem Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 liegt nun knapp ein halber Monat, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie hier die korrekte und einfachste Vorgehensweise ist. Meine überlegten Möglichkeiten: 1. Elternzeit von Kind 1 trotzdem zeitnah auf 3 Jahre verlängern und dann für Mutterschutz unterbrechen 2. Elternzeit von Kind 1 nur bis zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 verlängern Mir persönlich kommt Variante 1 logischer vor. Bei Variante 2 könnte ja ein paar Tage eine Lücke entstehen, je nach tatsächlichem Entbindungstermin oder? Gibt es hier, je nachdem für welche Variante ich mich entscheide, Vor- und Nachteile? Oder gibt es eine ganz andere Lösung? Sehe ich es richtig, egal welche Variante, dass bis zum Beginn des Mutterschutzes nach wie vor nur ein Zeitabschnitt der ersten Elternzeit vorliegt, da diese nach der Verlängerung ja übergangslos weitergelaufen ist? Wenn ich dann zB ab der Geburt des zweiten Kindes drei Jahre in Elternzeit bleibe, könnte ich theoretisch danach den Rest der Elternzeit des ersten Kindes, die ja unterbrochen wurde, noch dranhängen, ohne Zustimmung des Arbeitgebers, da es sich damit ja dann um den zweiten Abschnitt handelt, richtig? Auch, obwohl es dann zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr ist? Vielen Dank schonmal im Voraus!
von Nülchen am 25.02.2024, 09:54