Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Mutterschutz und dann in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub nach Mutterschutz und dann in Elternzeit

Hoffnung2017

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Hallo Frau Bader, mein berechneter Mutterschutz endet am 13.3.22. Ich habe zu dem Zeitpunkt noch etwa 15 Tage Urlaub. Ist es möglich nach Mutterschutz meinen Urlaub zu nehmen und dann z.B ab dem 1.4.22 in Elternzeit zu gehen. Vielen Dank Nathalie Kirschner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG zustimmt, geht das. Macht aber keinen Sinn, weil dann EG verschenkt wird. Den Resturlaub können Sie noch nach der EZ nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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diese frage kommt so so oft...nicht zu empfehlen. dir geht elterngeld verloren. der urlaub verfällt ja erst ende des folgejahres nach ende der EZ von daher lass ihn stehen. du wirst ihn später noch brauchen...


MamaausM

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Ist nicht zu empfehlen, weil du dann Elterngeld verschenkst.


luvi

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Hallo, Ich finde nicht, dass man das so pauschal sagen kann, dass Elterngeld verschenkt wird. Wenn der Vater mehr als die (üblichen) 2 Monate Elterngeld beziehen möchte, und dir Mutter bei der Verteilung der Urlaubstage drauf achtet, wie sie sie nimmt, sehe ich keinen Nachteil. LG luvi


Hoffnung2017

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Hallo zusammen danke euch für die Antworten :-) Ich habe online das Elterngeld berechnet. Ich werde Elterngeld plus beantragen und da verliere ich keinen Monat. Bekomme die vollen 22 Monate nur eben in dem ersten Monat dann kein Elterngeld allerdings mein Gehalt. Habe ich da einen Gedankenfehler?!?


Hoffnung2017

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Hallo zusammen danke euch für die Antworten :-) Ich habe online das Elterngeld berechnet. Ich werde Elterngeld plus beantragen und da verliere ich keinen Monat. Bekomme die vollen 22 Monate nur eben in dem ersten Monat dann kein Elterngeld allerdings mein Gehalt. Habe ich da einen Gedankenfehler?!?


Nera

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Hallo, Ich bin mir nicht ganz sicher...aber EG wird eigentlich ja nach Lebensmonaten gezahlt und nicht nach Kalebdermonaten...somit wäre das trotz dem Gehaltsbezug immer noch LM drei des Kindes und dein Gehalt würde auf das EG angerechnet...wenn du nicht sogar Schwierigkeiten bekommst, da du ja während des EG Bezugs nur eine gewisse Anzahl an Stunden arbeiten darfst...ich nehme an du möchtest einfach den Monat "auffüllen" mit Urlaub oder...kann mir vorstellen das es so nicht funktioniert wie du es dir vorgestellt hast. Weiß es aber leider nicht genau. Aber wie gesagt EG wird nach LM bezahlt...du müsstest quasi die 15 Tage plus einen ganzen Monat Urlaub nehmen um im nächsten, also im vierten LM deines Kindes anzukommen...glaub ich...verbessert mich wenn ich mich irre. Sonnige Grüße Nera


mellomania

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in den ersten beiden monaten erhält man kein elterngeld sondern mutterschaftsgeld. und dann 22 monate EG. wenn du ab ende mutterschutz urlaub nimmst, erhälst du lohn und KEIN elterngeld. und verlierst es somit. elterngeld richtet sich nach dem geburtsdatum des kindes, also nach lebensmonaten. das muss schon taggenau passen. empfehlenswert ist es nicht und sinnig auch nicht. der urlaub verfällt ja nicht. daher verstehe ich nicht warum man den nicht aufhebt, ich war froh nach der elternzeit noch urlaub zu haben wenn mit dem kind was war


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