vertagtenaechte
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich schon etwas schlau gemacht und hoffe nun, dass sich meine Vermutung, die ich Ihnen wie folgt, schildere, bestätigt. Mein Sohn kam am 15.11.2014 zur Welt. Somit wäre mein Arbeitsbeginn nach 3 Jahren Elternzeit, der 15.11.2017. Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 17.11.2017. So wie ich es verstanden habe, muss ich meinem AG nun mitteilen, dass ich meine Elternzeit verkürze und den Mutterschutz zum 06.10.2017 antrete. Dann müsste mir mein AG ja theoretisch den Zuschuss zahlen,oder? Eine Zustimmung zur Verkürzung brauchen ich demnach auch nicht,oder? Gibt es eine Frist für das Mitteilen der Verkürzung? Ich habe während der 3 Jahre nicht in Teilzeit gearbeitet. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Lisa Hainzlmaier
Hallo, genau so ist es! Liebe Grùsse NB (Kinder, die am 17.11. geboren sind, sind ganz besonders fein..) :-)
mellomania
du beendest die aktuelle elternzeit schriftlich auf einen tag VOR beginn des neuen mutterschutzes mit attest auf dem der ET steht. den dir zurückgespielten rest der elternzeit kannst du später nehmen. lass dir vom AG bestätigen, dass der rest übertragen wird. im mutterschutz erhälst du dann anteilig urlaubsansprüche und erhälst den AG anteil und den KK zuschuss zum mutterschaftsgeld
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