Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe vor ab März 18 in Teilzeit während Elternzeit wieder zu arbeiten. Da ich erneut schwanger bin würde meine Mutterschutzfrist am 05.05.18 beginnen.
Hätte ich so Anspruch auf Mutterschutz während meiner Teilzeitbeschäftigung trotz Elternzeit oder muss ich vorher meine Elternzeit zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist vorzeitig beenden?
Liebe Grüße
Alexandra
von
Frau_Nizzi1
am 18.12.2017, 07:11
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschutz während Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
Sie können in der EZ TZ arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschutz während Teilzeit in Elternzeit
Du solltest auf jeden Fall dire laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Ist wichtig!!!
Machst du das nicht, laufen bei dir EZ Kind1 und Mutterschutz Kind2 gleichzeitig. Da der Vertrag für Kind1 ruht, richtet sich dein Mutterschutzgeld dann nach dem TZ-Gehalt. Du verschenkst also Geld und Elternzeit.
Beendest du die laufende EZ von Kind1 zum Mutterschutz von Kind2, dann tritt der alte VZ-vertrag sofort wieder in kraft - und damit gibt es Mutterschaftsgeld anhand des VZ-vertrages. Die restliche EZ von Kind1 solltest du dir dann übertragen lassen, du kannst sie dann bis zum 8ten Lebensjahr noch nutzen. Auch der Urlaub den du im Mutterschutz erwirbst würde in diesem Falle nach dem VZ-Vertrag berechnet werden.
EG für Kind2 richtet sich dann auch nach dem TZ-Lohn.
Die Zeit von Märzt bis zum neuen Mutterschutz kannst du dann ganz nor al in TZ innerhalb der EZ arbeiten.
Mitglied inaktiv - 18.12.2017, 16:27