Einstein227
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich momentan noch bis 07.06.2019 in Elternzeit für mein erstes Kind. Ich bin allerdings wieder schwanger, der errechnete Entbindungstermin ist der 18.12.2018. Aus diesem Grund möchte ich zum 5.11.2018 die Elternzeit für mein erstes Kind unterbrechen um am 6.11.2018 in Mutterschutz für mein zweites Kind zu gehen. Für dieses möchte ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragen. Nun zu meiner eigentlichen Frage, wir wohnen 150 km von unseren Eltern entfernt und planen aufgrund der kommenden, stressigen Zeit einen Umzug zurück in die Heimat. Wann genau hängt davon ab, wann mein Mann einen neuen Job findet. Es kann also nach während der Elternzeit für meine erstes Kind aber auch erst in Mutterschutz bzw Elternzeit für das zweite Kind passieren. Ist ein solcher Umzug in dieser Zeit möglich? Viele Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo, ja, da Sie ja die Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen müssen Liebe Grüße NB
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