Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz zweites Kind

Frage: Mutterschutz zweites Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, bekomme ich sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt meines zweiten Kindes Lohn, wenn ich direkt nach dem Erziehungsurlaub des ersten Kindes in den Mutterschutz gehe? Der Erziehungsurlaub des ersten Kindes endet am 27.02.2004 und der Mutterschutz des zweiten Kindes würde am 28.02.2004 beginnen. Mit freundlichen Grüßen C. Dias


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wäre das Ihr erster Arbeitstag? Reden Sie mit der KK, um auch den Ag Anteil zu kriegen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du bekommst nur den krankenkassenanteil


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann verzichte doch einfach auf (ein paar Tage) des Mutterschutzes und gehe etwas arbeiten wenn möglich. Dann müßte Dein AG wieder den Zuschuß zahlen...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, im Moment befinde ich mich in meinem zweijährigen Erziehungs"urlaub" meines ersten Kindes. Jetzt erwarte ich im Herbst mein zweites Baby. Wenn hoffentlich alles gut geht wird es so sein, dass mein Mutterschutz für Nummer zwei sich eine Woche mit meiner Erziehungszeit für Kind eins überschneidet. Würde jetzt gerne f ...

Hallo Frau Bader, Ich habe vor pünktlich zum Beginn des Mutterschutzes meine Elternzeit für Kind eins zu beenden und danach mit Kind zwei wieder eine neue elternzeit zu beginnen. Lt dem zuständigen Amt für Familien bei dem ich mich schon wegen dem elterngeld erkundigt habe steht mir das Mutterschaftsgeld zu. Ist dies korrekt? Ich arbeite im ö ...

Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme ...

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...