Mike1985
Hallo Frau Bader, meine Frau befindet sich bis zum September 2016 in zweijähriger Elternzeit. Während der Schwangerschaft des 1. Kindes bestand ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, da sie in einer Kindertageseinrichtung mit unter 3.Jährigen arbeitet. Da wir ein zweites Kind planen ist meine Frage: Meine Frau müßte ab September wieder arbeiten. Was wäre wenn bis dahin eine zweite Schwangerschaft festgestellt würde? Bekäme sie erneutes Beschäftigungsverbot und würde sie ihr Gehalt, wie vor der 1.Schwangerschaft beziehen, ohne bei der Arbeit anwesend zu sein oder muss sie das 3. Jahr Elternzeit nehmen? Vielen Dank!
Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ kann sie wieder in ein BV gehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ab September würde ein BV greifen. Für das neue Elterngeld wäre es sinnvoll so spät wie möglich schwanger zu werden.
Sternenschnuppe
Wieso wartest Du die Antwort von Frau Bäder eigentlich nicht ab ?
Sternenschnuppe
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot_138071.htm Sie macht das hier ehrenamtlich und antwortet immer. Doppelposts verzögern nur :-)
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