Hallo!
Ich habe ab July dieses Jahr eine Beförderung bekommen und mir steht eine entsprechende Gehaltserhöhung zu. Zu dieser Zeit befand ich mich bereits in Mutterschutz, das Kind wurde Ende Juni geboren. An dem AG-Zuschuss hat sich aber nichts geändert. Nun meine Frage - ist das rechtlich oder soll der AG-Zuschuss an dem neuen Gehalt angepasst werden?
Vielen Dank!
von
ani4ka
am 12.08.2019, 12:56
Antwort auf:
Gehaltserhöhung während der Mutterschutzfrist
Hallo,
§ 21 MuSchG:
Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar
1.
für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.
ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2019
Antwort auf:
Gehaltserhöhung während der Mutterschutzfrist
Nach § 21, Abs. 4, S. 2 MuSchG bekommst du ab Juli (bzw. dem Datum, wo dir die Gehaltserhöhung zustand) den höheren AG-Zuschuß. Einfach mal nachlesen.
Mitglied inaktiv - 12.08.2019, 15:58