Sehr geehrte Frau Bader, derzeit bin ich mit dem 3. Kind schwanger (ET=28.09.15). Die 3-jährige Elternzeit für das 2. Kind endet ca. 6 Wochen vor Mutterschutzbeginn. Da diese Schwangerschaft aber nicht ganz so problemlos verläuft, hat mein Frauenarzt schon angekündigt, mir ein vollständiges BV auszusprechen, falls sich die Situation nicht bessert (auch da mein Chef nicht bereit ist, mich Teilzeit zu beschäftigen und auch keine Möglichkeit hat, mich anderweitig einzusetzen). Meine Frage ist nun: Habe ich trotz der (nach 2 Kindern mittlerweile 6 Jahre) Elternzeit einen Anspruch auf Gehalt während des BV oder entfällt dieser Anspruch? Vielen Dank und herzliche Grüße
von el_fi am 05.04.2015, 21:11