Gehaltsanspruch nach Elternzeit mit AU/Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsanspruch nach Elternzeit mit AU/Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, meine 3jährige Elternzeit (keine Arbeitstätigkeit aufgenommen) läuft aus und bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist sind es 6 Wochen, die ich arbeiten muss. Falls ich mich für diese Zeit krankschreiben lassen muss/ oder falls ich ein Beschäftigungsverbot bekäme, habe ich dann in irgendeiner Weise Anspruch auf mein Gehalt? Berechnungsgrundlage für AU und Beschäftigungsverbot sind ja die letzten drei Gehälter.... Mit freundlichen Grüssen

von sav.annah am 14.01.2015, 18:48



Antwort auf: Gehaltsanspruch nach Elternzeit mit AU/Beschäftigungsverbot

Hallo, der Sinn Ihrer Frage erschließt sich mir nicht. Wenn Sie krank sind, könnte sich krankschreiben lassen. Wenn es die Gegebenheiten der Firma hergeben, können Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nur, weil die Zeit zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz relativ kurz ist, ist dies nicht so. Da müssen Sie entweder arbeiten oder sich, wenn der Arbeitgeber zustimmt, freistellen lassen. Das mindert jedoch erheblich die Ansprüche auf MG und EG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2015



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