Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Sarah.R.

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Guten Tag, Mein erstes Kind kam 22.07.18 zu Welt mit der Arbeit hab ich eine Elternzeit bis 21.07.20 vereinbart. Elterngeld bekommt ich noch bis April 2020. Meine Frage wenn ich nun erneut Schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot bekomme, bekomme ich dann wieder mein Ursprüngliches Gehalt während dem Beschäftigungsverbot oder bekomme ich ab April 2020 dann gar kein Geld mehr( Ende des Elterngelds). Oder bekomme ich erst ab Juli 2020 (wo ich eigentlich wieder arbeiten würde) mein ursprüngliches Gehalt während dem Beschäftigungsverbot wieder? Liebe Grüße Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das BV spielt dann ab dem ersten Tag nach der EZ eine Rolle. Dann bekommen Sie den normalen Lohn. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Solange du in Elternzeit bist, ruht dein Arbeitsvertrag und ein Beschäftigungsverbot ist gar nicht relevant.


Mitglied inaktiv

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Solange du nicht arbeitest, zählt ein BV gar nicht. Wenn du ab 22.07.20 wieder arbeitest könnte es frühestens greifen. Vorher gibt es bis April Elterngeld und danach gar nichts.


mellomania

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du bekommst in der reinen elternzeit kein gehalt, also arbeitest du nicht, daher greift ein bv nicht. erst nach der eltenrzeit wenn du arbeiten wolltest, und ein bv bekämst, DANN erhälst du das, was vereinbart war. ABER nur in dem rahmen, in dem du arbeiten könntest. also wenn dein kind nur so betreut ist, dass du teilzeit arbeiten könntest, erhälst du nur teilzeit weiterbezahlt. du kannst nicht vollzeit vereinbaren nach der elternzeit in der hoffnung auf bv,, könntest diese stunden aber nicht arbeiten, da kind nicht betreut.


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