Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Frage: Gehaltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Sarah.R.

Beitrag melden

Guten Tag, Mein erstes Kind kam 22.07.18 zu Welt mit der Arbeit hab ich eine Elternzeit bis 21.07.20 vereinbart. Elterngeld bekommt ich noch bis April 2020. Meine Frage wenn ich nun erneut Schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot bekomme, bekomme ich dann wieder mein Ursprüngliches Gehalt während dem Beschäftigungsverbot oder bekomme ich ab April 2020 dann gar kein Geld mehr( Ende des Elterngelds). Oder bekomme ich erst ab Juli 2020 (wo ich eigentlich wieder arbeiten würde) mein ursprüngliches Gehalt während dem Beschäftigungsverbot wieder? Liebe Grüße Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das BV spielt dann ab dem ersten Tag nach der EZ eine Rolle. Dann bekommen Sie den normalen Lohn. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Solange du in Elternzeit bist, ruht dein Arbeitsvertrag und ein Beschäftigungsverbot ist gar nicht relevant.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Solange du nicht arbeitest, zählt ein BV gar nicht. Wenn du ab 22.07.20 wieder arbeitest könnte es frühestens greifen. Vorher gibt es bis April Elterngeld und danach gar nichts.


mellomania

Beitrag melden

du bekommst in der reinen elternzeit kein gehalt, also arbeitest du nicht, daher greift ein bv nicht. erst nach der eltenrzeit wenn du arbeiten wolltest, und ein bv bekämst, DANN erhälst du das, was vereinbart war. ABER nur in dem rahmen, in dem du arbeiten könntest. also wenn dein kind nur so betreut ist, dass du teilzeit arbeiten könntest, erhälst du nur teilzeit weiterbezahlt. du kannst nicht vollzeit vereinbaren nach der elternzeit in der hoffnung auf bv,, könntest diese stunden aber nicht arbeiten, da kind nicht betreut.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...