Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Frage: Gehaltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Sarah.R.

Beitrag melden

Guten Tag, Mein erstes Kind kam 22.07.18 zu Welt mit der Arbeit hab ich eine Elternzeit bis 21.07.20 vereinbart. Elterngeld bekommt ich noch bis April 2020. Meine Frage wenn ich nun erneut Schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot bekomme, bekomme ich dann wieder mein Ursprüngliches Gehalt während dem Beschäftigungsverbot oder bekomme ich ab April 2020 dann gar kein Geld mehr( Ende des Elterngelds). Oder bekomme ich erst ab Juli 2020 (wo ich eigentlich wieder arbeiten würde) mein ursprüngliches Gehalt während dem Beschäftigungsverbot wieder? Liebe Grüße Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das BV spielt dann ab dem ersten Tag nach der EZ eine Rolle. Dann bekommen Sie den normalen Lohn. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Solange du in Elternzeit bist, ruht dein Arbeitsvertrag und ein Beschäftigungsverbot ist gar nicht relevant.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Solange du nicht arbeitest, zählt ein BV gar nicht. Wenn du ab 22.07.20 wieder arbeitest könnte es frühestens greifen. Vorher gibt es bis April Elterngeld und danach gar nichts.


mellomania

Beitrag melden

du bekommst in der reinen elternzeit kein gehalt, also arbeitest du nicht, daher greift ein bv nicht. erst nach der eltenrzeit wenn du arbeiten wolltest, und ein bv bekämst, DANN erhälst du das, was vereinbart war. ABER nur in dem rahmen, in dem du arbeiten könntest. also wenn dein kind nur so betreut ist, dass du teilzeit arbeiten könntest, erhälst du nur teilzeit weiterbezahlt. du kannst nicht vollzeit vereinbaren nach der elternzeit in der hoffnung auf bv,, könntest diese stunden aber nicht arbeiten, da kind nicht betreut.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...