frühchen Beschäftigungsverbot Mutterschutzfrist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: frühchen Beschäftigungsverbot Mutterschutzfrist

guten Tag, ich habe eine Frage am 17.11 kam mein Sohn zur Welt als frühchen. ET wäre der 19.12. gewesen. Ich bin derzeit im Minijob im Beschäftigungsverbot. Wird die Muttetschutzzeit jetzt 6 Wochen zurückdatiert also muss ich meinen Mutterschutzlohn von letzten Monat zurückzahlen? Ich stehe momentan etwas auf dem Schlauch. lieben Dank

von Jamuspati am 30.11.2017, 12:26



Antwort auf: frühchen Beschäftigungsverbot Mutterschutzfrist

Hallo, wie witzig - meine Tochter kam auch am 17.11 auf die Welt - hätte eigentlich am 28.12. kommen sollen :-) Erste Frage ist, ob Sie ein Frühchen-Attest haben - dann verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf 12 Wo. Zweitens wird die Zeit, die Sie vorher nicht nehmen konnten, hinten dran gehängt. Wieso 6 Wo.? Es sind doch 4. Sie müssen doch schon im Mutterschutz gewesen sein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2017



Antwort auf: frühchen Beschäftigungsverbot Mutterschutzfrist

Nein, aber du hast jetzt insgesamt 18 Wochen Mutterschutz, 4 Wochen extra wegen Frühgeburt.

von Andrea6 am 30.11.2017, 12:36



Antwort auf: frühchen Beschäftigungsverbot Mutterschutzfrist

nein, nur der mutterschutz hinten raus wird auf 12 wochen verlängert WENN du eine frühchenbescheinigung hast. du musst vom krankenhaus eine extra bescheinigung vorlegen, sonst gilt der verlängerte mutterschutz nicht

von mellomania am 30.11.2017, 14:36



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