Taxus
Hallo, ich arbeite 130 Stunden im Monat meistens im Wechsel 4 Tage und 3 Tage die Woche jeweils 9 Stunden. Nun habe ich von meinem Frauenarzt ein partielles Beschäftigungsverbot bekommen, dass ich an maximal 5 Tagen/Woche höchstens 4 Stunden Arbeiten darf. Mein Arbeitgeber meint, dass ich nun ja keinen freien Tag(e) mehr bekomme und von Montags bis Freitags jeweils 4 Stunden zu arbeiten hätte. Ich meine, dass ich nur an den im Arbeitsplan eingetragenen Tagen (also im Wechsel 4Tage/3Tage die Woche) meine 4 Stunden leisten muss und meine freien Tage bestehen bleiben. Wer ist nun im Recht?
Hallo, wenn es tatsächlich wie unten beschrieben im AV steht, meine ich auch, Sie müssen an allen Tagen arbeiten - es könnte das Gewohnheitsrecht entgegenstehen. Darauf würde ich es aber nicht ankommen lassen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was steht in Deinem Vertrag zu Deinen Arbeitszeiten ? Das ist das was zählt.
Taxus
Hallo, im Arbeitsvertrag sind nur 130,35 Monatsstunden vereinbart, die sich wie beschrieben dann auf 4 Tage/Woche a 9 Stunden/Tag und 3 Tage a 9Stunden/Tag im wöchentlichen Wechsel aufteilen.
Sternenschnuppe
Ist das mit den 3 Tagen / 4 Tagen im Arbeitsvertrag verankert oder nicht ? Steht da was in die Richtung dass der AG den Einsatz bestimmt ? Wenn Du diesen Wechsel nicht vertraglich hast, dann kann der AG Deine Zeiten bestimmen.
Taxus
Also es steht wörtlich 30 Stunden/Woche. Die Länge und Dauer der Arbeitszeit wird vom AG in Abhängigkeit durch entsprechende Weisung an den AN bestimmt.
Sternenschnuppe
Fazit : 5x4 Stunden ist rechtens und entspricht dem BV.
Taxus
Danke für die schnelle und präzise Antwort! Wie werden in dieser Zeit meine vorhandenen Überstunden angerechnet? Ich habe noch gut 30 Überstunden angesammelt. Wird ein Arbeitstag dann mit 4 Stunden gerechnet so das es dann 7,5 zusätzliche Urlaubstage wären?
Sternenschnuppe
Das weiß ich nicht. Vermute aber dass es so ist, da Du ja nun jeden Tag arbeiten musst und sich die 30 Stunden dann so aufteilen. Stelle Frau Bader diese Frage noch einmal separat am Besten.
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