Puppa2018
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mitte Mai krankgeschrieben und Ende Juni aus der Lohnfortzahlung gefallen. Nun habe ich aufgrund meiner Schwangerschaft ein sofortiges individuelles Beschäftigung von meinem Gynäkologen bekommen und die AU wurde beendet. Jetzt habe ich nur eine Frage zu der Berechnung. Zugrunde gelegt werden ja die letzten 13 Wochen vor Bekanntgabe der Schwangerschaft (Bemessungsgrundlage demnach 06/18 bis 08/18, allerdings war ich zu dieser Zeit arbeitsunfähig und habe Krankengeld erhalten und im Juni noch anteiliges Gehalt und Urlaubsgeld. Bekomme ich dann trotzdem mein vertraglich vereinbartes Bruttogehalt oder führt das Krankengeld zur Kürzung? Vielen Dank
Hallo, 1. Die Krankschreibung geht dem BV vor 2. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB
Felica
Du bekommst deinen vereinbarten Lohn. Aber je nachdem warum du krank geschrieben warst kann es sein das dir das EG später gekürzt wird. Keine Kürzung gibt es nur wenn du bescheinigen kannst das du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben warst.
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