Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Berechnug des Elterngeldes bei 2. Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Berechnug des Elterngeldes bei 2. Kind

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu § 2 Absatz 7 des Elterngeldgesetzes. Und zwar ist mein erstes Kind am 31.01.2006 geboren. Bis zu Beginn des Mutterschutzes war ich berufstätig. Bis 31.12.2006 bin ich in Elternzeit, Erziehungsgeld bekomme ich nicht. Mein zweites Kind wird ca. am 3.7.2007 kommen. Vom 1.1.2007 bis zum Beginn des Mutterschutzes werde ich arbeiten. Der Elterngeld-Rechner berechnet jetzt nur mein Einkommen in diesem Zeitraum als Grundlage für das Elterngeld. Ist es richtig, dass ich jetzt nur deswegen, weil ich 2006 ein Kind bekommen habe, weniger Elterngeld bekomme, als ich bekäme, wenn meine Kinder 2007 und 2008 geboren würden und ich bereits für das erste Elterngeld bekäme? Oder verstehe ich den Paragraphen da falsch? (Zitat: "Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt.") Danke und Gruß Linda


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Können Sie bitte noch mal etwas anders frageb? Liebe Grüsse, NB


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