Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erneute Schwangerschaft in/nach der Elternzeit?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erneute Schwangerschaft in/nach der Elternzeit?

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Hallo! Meine Tochter ist jetzt 8 Monate alt. Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt und dies klappte auch. Nun möchte ihc(bzw. muß ich wg. Wegfall des Elternggeldes) ab Mai wieder arbeiten. Da wir sehr (!!!) ländlich leben ist die Betreuung für so ein kleines Kind jedoch ein Problem, ich kann nicht 20 km zur Krippe fahren, andere Richtung in die Arbeit usw, und zwei Autos können wir uns eh nicht leisten.Ganztagsbetreuung möchte ich auf keinen Fall, geht eh nicht da ich viel länger arbeite. Nun würde ich gern auf 400-Euro-Basis anfangen bis Johanna in den KiGa kommt (ab 2). Das wäre finanziell grade machbar.Wenn nicht die Betreuung in der Krippe so teuer wäre, sprich ich müßte dann arbeiten wenn mein Mann zuhause ist. Andererseits möchten wir gern ein 2. Kind - nur die Frage: wenn ich während des ersten Babyjahres wieder schwanger werde, wird mein Chef nicht begeistert sein. Desweiteren hatte ich während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (ambulante Intensivkrankenpflege) und ich zerbreche mir den Kopf was während der 2 Schwangerschaft wäre wenn ich nicht arbeiten darf oder nur eingeschränkt aber auch sonst kein Einkommen habe.Denn das Einkommen meines Mannes allein reicht nicht, Elterngeld fällt ab Mai weg und was ist dann? Bekomme ich trotzdem irgendwoher Geld? Dazu muß ich sagen dass wir zwar über bestimmten Grenzen für "normale" Beihilfen liegen aber aufgrund unserer Schulden (wg. Autounfall - Totalschaden - Autokauf) und meiner Vorgeschichte (Kredit - macht insgesamt mtl. 500 euro Zusatzbelastung!!!) trotzdem wenig übrig haben.Wir leben sehr sparsam. Mein Chef ist ja an und für sich sehr kooperativ, ich kann ihn jedoch schlecht fragen, du Chef, soll ich gleich oder später noch ein Baby kriegen??? :-))) Ach ja, Vollzeit arbeiten fällt eh flach mangels Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Ich habe 12-Std-Schichten, da bekomme ich keine Betreuung. Auch Nachbarn und Familie fallen weg. Andererseits - warten wir noch mit dem 2. Baby, bekomme ich ja später NOCH weniger Elterngeld als jetzt, und wir kommen jetzt schon kaum über die Runden. Welche finanziellen Möglichkeiten stehen uns also zu wenn ich a) direkt im ersten Babyjahr wieder schwanger werde und während der Schwangerschaft nicht oder nur eingeschränkt arbeiten darf? b)mangels Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr als 400 euro arbeiten kann obwohl ich eigentlich mindestens 60% arbeiten müßte damit wir über die Runden kommen? Arbeite ich so viel, muß Johanna in die Krippe, kostet viel,Steuerklasse ändert sich, somit kommen wir genauso weg wenn ich gleich nur 400 Euro arbeite und Johanna dafür von mir bzw meinem Mann betreut wird.


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Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du während der Elternzeit mit Kind 1 wieder schwanger werden und fragst, welche Hilfen dir zustehen? Dann: a) Du bist in Elternzeit. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir dein Gehalt weiterzuzahlen. Warum auch? Du bist ja in Elternzeit. Auch nicht bei BV. Auch wenn du beschränkt arbeiten dürftest, braucht er nichts zahlen. Du bist in Elternzeit und da ist er dann raus. Also Hartz-IV, Wohngeld, Kinderzuschlag, evt. Landeserziehungsgeld (nur in bestimmten Bundesländern). Das wars. MuSchuGeld ist dann aber auch nur die 13 EUR pro Tag von der KK. b) Du bekommst die 400 EUR vom AG und sonst Hilfen wie oben. LG Arlett


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