Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitverlängerung und Nebentätigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitverlängerung und Nebentätigkeit

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader! ich hätte eine frage betr. elternzeit. ich bin als angestellte im öffentl. dienst tätig (baden-württemberg), habe zuletzt teilzeit gearbeitet. meine tochter ist 19 monate alt und die elternzeit (vorerst habe ich 2 jahre eingereicht) läuft noch bis ende märz 2011. da wir am ort keinen ganztages-kiga haben und mein arbeitsplatz 50km weiter ist, würde relativ viel auf meiner mutter lasten. das wäre für mich ein grund, evtl. noch etwas zu warten, bis meine tochter etwas älter ist. muß ich im falle einer verlängerung das volle 3. elternzeitjahr nehmen oder kann ich auch nur 6 monate beantragen? außerdem arbeite ich derzeit hin und wieder als krankheitsvertretung bei der örtl. gemeindeverwaltung, für was ich auch eine nebentätigkeitsgenehmigung meines arbeitgebers habe. nun soll ich evtl. ab januar für einige monate am stück in teilzeit arbeiten, ca. 12-15h pro woche. auf was muß ich dabei konkret achten und wie viele stunden darf ich in der elternzeit überhaupt nebenbei arbeiten? dankeschön für ihre hilfe! Ela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man kann auch nur einige Zeit beantragen. 2. In der EZ darf man bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten u muss alles, was über 400 € ist, auf das EG anrechnen lassen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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LG Ela


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