Sina8890
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis 06/2025 in Elternzeit und bekomme bis 02/2025 EG Plus. Ich werde nach der Elternzeit nicht wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. eigentlich wollte ich meine Elternzeit 11/2024 vorzeitig beenden (nun habe ich gelesen dass das gar nicht so einfach ist), mich zwei Monate anstellen lassen, um meine Überstunden von vor der EZ abzubauen (da ich im Schichtdienst gearbeitet habe, würde ich so meinen vollen Lohn bekommen, der wesentlich höher wäre, als die ausbezahlten Stunden) und dann zu Ende 01/2025 kündigen. Ich dachte die Kündigungsfrist in der EZ liegt bei 3 Monaten. Laut Vertrag habe ich aber 5 Monate Kündigungsfrist. Verstehe ich das richtig, dass die 3 Monate nur dann gelten, wenn ich zum Ende meiner EZ, also 06/2025 kündige und sonst die 5 Monate gelten? vielen Dank für ihre Mühe!
Hallo, damit die 3-Mo-Frist gilt, müssen Sie taggenau zum Ende der EZ kündigen. Liebe Grüße NB
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