Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

kleene2786

Beitrag melden

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da noch mal ein Jahr dran hängen kann sozusagen und bezahlt. Da wollte ich fragen wie sich das verhält Was wohl nun besser wäre in meiner Situation ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können noch die restliche Elternzeit dranhängen. Elterngeld erhalten Sie jedoch keines mehr. Liebe Grüße NB


misses-cat

Beitrag melden

Nach einem Jahr Elterngeld gibt es kein Geld mehr, zudem muss dein Chef die Verlängerung nicht zustimmen, du hättest zwei Jahre beantragen müssen von vornherein


Ani123

Beitrag melden

Haben Sie es schriftlich,  dass ihr AG ihnen keine  TZ-Stelle anbieten kann? Wenn nein soll er es ihnen schriftlich geben. Kündigen können sie danach immer noch. Sie haben sich in der 1. Meldung der EZ für die ersten zwei Jahre festgelegt.  Da sie nur 1 Jahr EZ gemeldet haben ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des AG möglich. Hätten sie sich für 2 Jahre festgelegt hätten sie z. B. TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten können und das, wenn ihr AG ihnen nicht TZ anbieten kann, auch bei einem anderen AG. Dafür hätte ihr AG zwar zustimmen müssen, was in der Regel kein Problem darstellt, wenn selbst lein TZ angeboten werden kann. Das 3. Jahr EZ hätten sie dann ohne Zustimmung des AG noch anhängen können. Auch bei einer erneuten Schwangerschaft während der EZ hätte das Vorteile gehabt. Ohne EZ sind sie Hausfrau. Sobald der EG-Bezug beendet, sie nicht mehr in EZ sind und nicht arbeiten sind sie nicht mehr krankenversichert. Das Kind kann in die Krankenversicherung des KV aufgenommen werden. Wenn sie verhriratet sind können sie ebenfalls in die Krankenversicherung ihres Ehemannes/KV aufgenommen werden. Sollten sie nicht verheiratet sein müssen sie sich selbst krankenversichern.  Sie haben entschieden, sich das EG im 1. Jahr auszahlen zu lassen. Länger bezahlt zu Hause bleiben geht nicht. In erster Linie muss der KV für sie aufkommen. Wenn das Gehalt dafür nicht reicht kann z. B.  Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragt werden.  Haben Sie eine Betreuung für das Kind? Wenn ja können sie ALGI beziehen, aber nur in dem Umfang wie ihr Kind betreut ist. Wenn sie selbst gekündigt haben kann es von der Agentur für Arbeit eine Sperre von bis zu 3 Monaten geben.  Wann endet ihr EZ? Wenn sie nicht bei ihrem AG bleiben können/wollen und selbst kündigen, bewerben sie sich jetzt schon neu um zeitnah eine neue Arbeit zu bekommen. Das wäre finanziell die beste Variante.  


Succero

Beitrag melden

Naklar, der Staat schenkt jedem, der das Geld gerade braucht nochmal das Elterngeld für ein Jahr. Also, quasi jedem. Geld können wir ja schließlich alle gebrauchen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...