Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

kleene2786

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da noch mal ein Jahr dran hängen kann sozusagen und bezahlt. Da wollte ich fragen wie sich das verhält Was wohl nun besser wäre in meiner Situation ?


Hallo, Sie können noch die restliche Elternzeit dranhängen. Elterngeld erhalten Sie jedoch keines mehr. Liebe Grüße NB


misses-cat

Nach einem Jahr Elterngeld gibt es kein Geld mehr, zudem muss dein Chef die Verlängerung nicht zustimmen, du hättest zwei Jahre beantragen müssen von vornherein


Ani123

Haben Sie es schriftlich,  dass ihr AG ihnen keine  TZ-Stelle anbieten kann? Wenn nein soll er es ihnen schriftlich geben. Kündigen können sie danach immer noch. Sie haben sich in der 1. Meldung der EZ für die ersten zwei Jahre festgelegt.  Da sie nur 1 Jahr EZ gemeldet haben ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des AG möglich. Hätten sie sich für 2 Jahre festgelegt hätten sie z. B. TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten können und das, wenn ihr AG ihnen nicht TZ anbieten kann, auch bei einem anderen AG. Dafür hätte ihr AG zwar zustimmen müssen, was in der Regel kein Problem darstellt, wenn selbst lein TZ angeboten werden kann. Das 3. Jahr EZ hätten sie dann ohne Zustimmung des AG noch anhängen können. Auch bei einer erneuten Schwangerschaft während der EZ hätte das Vorteile gehabt. Ohne EZ sind sie Hausfrau. Sobald der EG-Bezug beendet, sie nicht mehr in EZ sind und nicht arbeiten sind sie nicht mehr krankenversichert. Das Kind kann in die Krankenversicherung des KV aufgenommen werden. Wenn sie verhriratet sind können sie ebenfalls in die Krankenversicherung ihres Ehemannes/KV aufgenommen werden. Sollten sie nicht verheiratet sein müssen sie sich selbst krankenversichern.  Sie haben entschieden, sich das EG im 1. Jahr auszahlen zu lassen. Länger bezahlt zu Hause bleiben geht nicht. In erster Linie muss der KV für sie aufkommen. Wenn das Gehalt dafür nicht reicht kann z. B.  Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragt werden.  Haben Sie eine Betreuung für das Kind? Wenn ja können sie ALGI beziehen, aber nur in dem Umfang wie ihr Kind betreut ist. Wenn sie selbst gekündigt haben kann es von der Agentur für Arbeit eine Sperre von bis zu 3 Monaten geben.  Wann endet ihr EZ? Wenn sie nicht bei ihrem AG bleiben können/wollen und selbst kündigen, bewerben sie sich jetzt schon neu um zeitnah eine neue Arbeit zu bekommen. Das wäre finanziell die beste Variante.  


Succero

Naklar, der Staat schenkt jedem, der das Geld gerade braucht nochmal das Elterngeld für ein Jahr. Also, quasi jedem. Geld können wir ja schließlich alle gebrauchen.


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