Alice202
Hallo Frau Bader, Sie hatten mir auf meine Frage (hänge ich unten noch mal dran) geantwortet, dass ich die Teilzeit in Elternzeit kündigen kann. Dazu hätte ich noch eine Rückfrage. Meine Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Ich würde dann zum 30.6. kündigen (weil das nächste Quartal würde mein Problem ja nicht lösen), also ca. Mitte Mai wäre das dann. Zu dem Zeitpunkt bin ich aber ja noch gar nicht arbeiten, sondern erst am 9.6. Kann ich dann trotzdem schon quasi vor Vertragsbeginn kündigen? Lieben Dank für Ihre Hilfe! (Ich bin derzeit in Elternzeit und wollte ab dem ersten Geburtstag (im Juni) Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dies ist auch bereits nach der Geburt beantragt und genehmigt worden (leider). Jetzt hat sich aber mittlerweile ergeben, dass mein Kind nicht ab Juni betreut werden kann, die Kita Eingewöhnung findet im August statt, also könnte ich erst ab September wieder arbeiten. Ich habe meinem Arbeitgeber (wie ich meine mehr als rechtzeitig) im Januar schon Bescheid gegeben und um Verschiebung gebeten. Leider stellt der sich komplett quer und stimmt dem nicht zu. Was habe ich da für Möglichkeiten? Kann ich die Teilzeitvereinbarung vor Antritt kündigen/rückgängig machen. Ich würde lieber komplett in Elternzeit zurückgehen (ohne Erwerbstätigkeit) und dann in Ruhe einen neuen Job suchen, zu diesem Arbeitgeber möchte ich nicht zurückkehren. Ist das irgendwie möglich?)
Hallo, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist im Vertrag ist das trotzdem möglich. Liebe Grüße NB
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