Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit + Teilzeitbeschäftigung beantragen

Frage: Elternzeit + Teilzeitbeschäftigung beantragen

Kultpapa

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Hallo Frau Bader, ich würde gerne bei meinem Arbeitgeber Elternzeit und gleichzeitig Teilzeitbeschäftigung beantragen. Ich bin seit über 1 Jahr bei meinem Arbeitgeber angestellt und das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Personen. Geburtsdatum Kind: 11.04.2017 (also nach dem 1. Juli 2015) Bisher habe ich noch keine Elternzeit in Anspruch genommen, so dass ich gleich die 36 verbleibenden Monate am Stück einfordern möchte (12 Monate bis zum 3. Lebensjahr und sofort daran anschließend die verbleibenden 24 Monate). Beginn der Elternzeit: 11.04.2018 Ende der Elternezit: 10.04.2021 Beginn der Teilzeitbeschäftigung (30 Stunden/Woche): 11.04.2018 Ende der Teilzeitbeschäftigung (30 Stunden/Woche): 10.04.2021 Vorschlag der Arbeitszeitverteilung: Montag: frei Dienstag: frei Mittwoch: 07:30 bis 18:15 Uhr (10 Stunden) Donnerstag: 07:30 bis 18:15 Uhr (10 Stunden) Freitag: 07:30 bis 18:15 Uhr (10 Stunden) Könnte ich das so alles in einen Antrag packen oder müsste beispielsweise die Elternzeit für die 24 Monate ab dem 3. Lebensjahr zwingend separat beantragt werden? Den Antrag würde ich zwischen der 7. und 8. Woche vor dem 11.04.2018 einreichen. Sind meine Forderungen so berechtigt? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Achim Jansen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, haben sie Anspruch auf Teilzeit. Einen Anspruch auf feste Zeiten oder feste Tage haben Sie jedoch nicht. Sie können das in einen Antrag schreiben. Liebe Grüße NB


malini

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Nur mal eines vorneweg: der Arbeitszeitverteilung muss der AG nicht zustimmen! Rechne nicht unbedingt damit, die zwei freien Tage so zu bekommen.


Mitglied inaktiv

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Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hat max. 8 Std zu betragen (ArbZG). Ich weiß nicht, ob dein AG zustimmen muss, dass bei dir jeder Arbeitstag 10 Std. hat. Die Leistungskurve sinkt irgendwann rapide ab. Wesentlich realistischer wären 4 Tage a 7,5 Std.


Mitglied inaktiv

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Das passt doch so oder so nicht, dir stehen keine 36 Monate EZ mehr zu, den Dein Kind ist ja schon einige Monate alt. Rest wird eh sicherlich nicht genehmigt werden, zumal man auch keinen Anspruch auf Wunschzeiten und -tage hat. Sondern nur darauf das man eben bis zu 30 Std dann nur arbeitet, wann genau dann eben in Absprache mit dem AG. An die Lebensmonate musst du dich auch nur halten wenn du EG beziehen willst, aber das ist ja auch schon fast durch.


Kultpapa

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@malini: Richtig. Aber ich habe gelesen, dass er meinem Vorschlag unter Einhaltung einer gewissen Frist widersprechen muss. Ansonsten gilt dies als genehmigt. @Danyshope: Mir leuchtet nicht ganz ein, warum ich aus Deiner Sicht keinen Anspruch auf 36 Monate Elternzeit habe. Soweit ich informiert bin, hat jedes Elternteil grundsätzlich Anspruch auf 36 Monate Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Bei Geburten nach dem 01.07.2015 können bis zu 24 der 36 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nichterforderlich. Nachgelesen beispielsweise auf den Seiten des Bundesministerium für Familen, Senioren, Frauen und Jugend. Von Elterngeld ist auch nicht die Rede.


Kultpapa

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Geburtsdatum wurde leider oben von mir falsch eingepflegt. KORREKT ist: 11.04.2016


Mitglied inaktiv

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Weil Du dir nur Zeiten übertragen lassen kannst die in der Zukunft liegen, nicht die welche schon weg sind. Dein Kind ist fast 2 Jahre alt - nur die Differenz zwischen dem und dem 3ten Geburtstag kannst du dir noch für später aufbewahren bzw jetzt noch nutzen. Hättest du dir schon bei Geburt 24 Monate für später abgesichert oder spätestens bis zum 1ten Geburtstag, dann sähe die Sache anders aus. davon schreibst du aber nichts.


cube

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Bzgl. der vom AG einzuhaltenden Frist: da hast du Recht. Legt der AG nicht innerhalb der Frist seinen Widerspruch ein, gilt der Antrag als genehmigt. Und zwar genau so, wie der AN ihn gestellt hat. Also genau überlegen, was man reinschreibt. Dennoch kann sich der AG auch nach einem Formfehler seinerseits querstellen, so daß daraus ein Rechtsstreit wird. Und dann brauchst du idR einen langen Atem. Recht haben heißt nicht automatisch, auch SOFORT Recht zu bekommen. Warum ich darauf hinweise: du fragst explizit nach dem Formfehler bzgl. der Frist - hört sich für mich so an, als ob du darauf baust. Wenn das der Fall ist, kannst du sicher damit rechnen, dass dein AG nicht einfach so "klein beigeben" wird. Bzgl. der Übertragung der EZ wissen hier andere besser Bescheid.


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