Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Uralub in der Elternzeit bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Uralub in der Elternzeit bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung

PerfectMatch87

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Hallo Frau Bader, ich beabsichtige während der Elternzeit ( 2 Jahre ) meine Arbeitstätigkeit in Form von Teilzeit ab dem 10. Monat mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15,6 Std wieder aufzunehmen. Nun habe ich vor meinem Beschäftigungsverbot im Mai 2019 nur einen Bruchteil meiner Urlaubstage in Anspruch genommen. Meine Frage: Kann ich den noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub während der Teilzeitbeschäftigung in meiner Elternzeit nehmen? Wenn ja, hat dies Auswirkungen auf mein Elterngeld? Ziel wäre es nämlich zwei weitere Monate zu überbrücken in denen ich zu Hause bleiben kann, aber weiterhin vom Arbeitgeber und der Elterngeldstelle Geld erhalte. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. Grüße M.S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vorgesehen ist, dass VZ-Urlaub in VZ genommen wird. Dann haben Die in der Zeit aber keine EZ und kein EG. Wenn SIe den Urlaub in TZ nehmen, muss er im Dreisatz heruntergerechnet werden, reden SIe darüber mit dem Ag. Ansonsten wird es angerechnet wie beim Arbeiten. Liebe Grüße nb


PerfectMatch87

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Vielen Dank für die Aufklärung Frau Bader. Liebe Grüße und alles Gute, M.S.


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