Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in anderem Unternehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in anderem Unternehmen

Hallo Frau Bader , ich befinde mich nun im dritten Jahr meiner Elternzeit (Elterngeld habe ich nur ein Jahr bekommen) Gerne würde ich aber ab November bis zum Ende meiner Elternzeit ( nächstes Jahr Juni)in Teilzeit in einem anderen Unternehmen arbeiten. Kurz zur Situation: Eine Teilzeitbeschäftigung bei meinem jetzigen Arbeitgeber lohnt sich nicht, da ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber am Tag eine Strecke von 100 km habe. Organisatorisch mit zwei Kindern, Fahrstrecke und Aufteilung der Stunden auf zwei Tage kaum machbar. Der neue Arbeitgeber wäre direkt um die Ecke und daher auf Dauer sehr lukrativ für mich. Nun zur eigentlichen Frage: Was sind die Vorraussetzungen für diese Teilzeitbeschäftigung im Fremdunternehmen ? - mindestens 15 max 30 Stunden - mein derzeitiger Arbeitgeber muss zustimmen -Muss das neue Unternehmen auch mindestens 15 Mitarbeiter haben? Gibt es sonst noch Voraussetzungen? Wäre es sogar möglich, dass ich meinem alten Arbeitgeber kündige und mein neuer Arbeitgeber die Mitnahme meiner restlichen 8 Monate Elternzeit genehmigt?Das heißt das ich die Elternzeit irgendwann ( Glaube bis zum 8 Lebensjahr) nochmal in Anspruch nehmen kann? Es wäre ja schade, wenn ich die restliche Elternzeit verschenken würde?! Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar

von Mami01052007 am 09.06.2018, 08:41



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in anderem Unternehmen

Hallo, Nein, das neue Unternehmen muss nicht mindestens 15 Arbeitnehmer haben. Weitere Voraussetzung gibt es nicht. Von der Kündigung würde ich Ihnen dringend abraten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2018



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in anderem Unternehmen

die ersten beiden dinge sind richtig. vor vertragsunterzeichung musst du genehmigen lassen. und höchstens 30 h. rechtlich gesehen steht dir die elternzeit aber nur bis zur vollendung des 3. lebensjahres zu. du KANNST versuchen, die restzeit mit zu nehmen der neue AG muss das aber nicht genehmigen. bei mir war die restzeit beider kinder weg, wurde mir aber so gesagt und ehrlich, ich hätte sie auch gar nicht gebraucht. ich habe auch tz in ez bei einem andren AG angefangen und als das top lief und probezeit durch, hab ich den alten gekündigt. kinder sind 7 h pro tag betreut in schule und kiga und ich arbeite 6 pro tag. daher hätte ich restelternzeit gar nicht gebraucht.

von mellomania am 09.06.2018, 08:49



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in anderem Unternehmen

gilt die neuregelung. da ist es für Geburten seit dem 1. Juli 2015 grundlegend anders: Der in den ersten drei Lebensjahren von der Mutter oder dem Vater jeweils nicht verbrauchte Anteil der Elternzeit – maximal 24 Monate – wird automatisch auf die Zeit bis zum vollendeten achten Lebensjahr übertragen. da du im 3. jahr bist, ging ich von einer früheren geburt aus...

von mellomania am 09.06.2018, 08:53



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in anderem Unternehmen

@ mellomania Lieben Dank für deine Antwort. Ich befinde mich jetzt seit einer Woche im dritten Jahr meiner Elternzeit. D.h sollte ich die neue Stelle im November wirklich antreten ( das Vorstellungsgespräch habe ich erst noch - bin mir aber fast sicher, dass mich die Firma nimmt) wer schreibt die restliche Elternzeit gut? Die Stelle, bei der ich Elternzeit beantragt habe? Wirklich brauchen tue ich die restliche Elternzeit auch nicht aber man weiß ja nie was passiert....Kündigung, Firma schließt usw usw ;-)

von Mami01052007 am 12.06.2018, 11:10



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in anderem Unternehmen

@ Frau Bader Warum raten Sie mir von einer Kündigung ab? Wahrscheinlich ist es schlauer mir die Option zu meinem alten Arbeitgeber ( falls mir die neue Teilzeitbeschäftigung nicht zusagt) zurückzukehren offen zu halten oder? Ich habe über die Buschtrommel gehört, dass man mir nach den drei Jahren evtl. einen Aufhebungsvertrag anbieten möchte. Wäre das schlau dies anzunehmen? Natürlich nur mit Abfindung.

von Mami01052007 am 12.06.2018, 12:33



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